Fall: Beurkundung eines Kaufvertrages wo eine Vertragspartei gehörlos ist.
Es soll vorrangig ein Amtskollege (Notar) als Zeuge in der Beurkundung mitauftreten.
Leider kann ich keinen Hinweis in meinen Büchern finden, wie die Vergütung des Notars, der als Zeuge auftritt berechnet wird.
Ich wäre dankbar, wenn mir da jemand helfen würde bzw. mir sagt, wo ich das nachlesen kann.
Vielen Dank
Zeugenvergütung
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 85
- Registriert: 13.08.2013, 11:59
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Hameln
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 30.05.2008, 16:23
- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
KV 25205 GNotKG.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 85
- Registriert: 13.08.2013, 11:59
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Hameln
Martin Filzek hat geschrieben:KV 25205 GNotKG.
Vielen Vielen Dank!!!!!