Wertberechnung bei eingeschränkter Zugewinngemeinschaft

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Brinchen
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#1

16.09.2016, 15:30

Hallo zusammen,
ich soll hier eine Kostenaufstellung fertigen für einen bevorstehenden Ehevertrag. Der Ehevertrag wird ausschließlich daraus bestehen, dass die Firma des Ehemannes vom Zugewinn ausgeschlossen wird. Es soll also nur die Regelung der eingeschränkten Zugewinngemeinschaft beurkundet werden. Wie berechne ich denn den Geschäftswert hierfür?

Unser "Nur"-RA hat die Vorbesprechung durchgeführt und folgende Daten festgehalten:
- gemeinsames monatliches Einkommen der Eheleute = 5.000,00 €
- Vermögen Ehemann = 500.000,00 €
- Vermögen Ehefrau = 200.000,00 €

Wäre sehr dankbar für jeden kleinsten Hilfsansatz, da Eheverträge in unserem Notariat eher selten bis gar nicht vorkommen...
Martin Filzek
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#2

20.09.2016, 13:12

Wenn ich mich nicht irre ist § 100 Abs, 2 GNotKG anzuwenden, d. h. der Wert der "Firma" des Ehemanns - Aktivwert § 38 - (muss natürlich erfragt werden) bildet den Wert, sofern nicht der nach Abs. 1 mögliche Wert des modifizierten Reinvermögens (gemeinsames Reinvermögen, abzüglich Schulden bis zu maximal 50 % sowohl bei (künftigem) Ehemann als auch (künftiger) Ehefrau nicht zu einem geringeren Wert führen würde.
Siehe z. B. Tiedtke in Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl. 2015, § 100 Rn. 19 ff., 20 beim zweiten Spiegelstrich.

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