Ergänzung Vollstreckungsklausel weitere Teilbeträge

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Anchesa65
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#1

03.08.2016, 10:17

Ich habe folgenden Fall: Der Neugläubiger wünschte nach Komplett-Abtretung einer Grundschuld im Wert von 2.500.000,00 Euro an ihn im letzten Jahr zunächst die Umschreibung auf ihn als Rechtsnachfolger wegen eines Teilbetrages von 100.000,00 Euro. Ich habe diesen Vorgang gemäß § 118 GNotKG nach einem Wert von 100.000,00 Euro nach KV 23803 abgerechnet (die Rechtsnachfolge wurde von uns geprüft, eine beglaubigte Ablichtung der Abtretungsurkunde wurde der vollstreckbaren Ausfertigung angefügt und die Rechtsnachfolge in der Vollstreckungsklausel entsprechend dokumentiert).

Nun verlangt der Neugläubiger die Ergänzung der Vollstreckungsklausel um einen weiteren Teilbetrag von 600.000,00 Euro. Die Rechtsnachfolge hatte ich ja bereits letztes Jahr geprüft und dokumentiert (die entsprechenden Belege befanden sich bereits in beglaubigter Abschrift an der vollstreckbaren Ausfertigung). Ich hatte nun also lediglich zu prüfen, ob der Schuldbetrag der Grundschuld die Erteilung einer Ergänzung der Vollstreckungsklausel in dieser Höhe hergibt, was der Fall ist.

Darf ich für die Erteilung der ergänzenden Vollstreckungsklausel nun wieder KV 23803 nach einem Wert von 600.000,00 Euro ansetzen? KV 23804 passt ja auch nicht wirklich. Oder ist die Erteilung der ergänzenden Vollstreckungsklausel gar gebührenfrei? Wer kann mir sagen, wie ich das abzurechnen habe? Ich gehe auch mal davon aus, dass der Gläubiger jetzt kleckerweise immer weitere Ergänzungen der Vollstreckungsklausel bei uns beantragen wird, solange bis die 2.500.000,00 Euro ausgeschöpft sind.
larifari
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#2

03.08.2016, 10:43

Ich denke, es fällt die Gebühr KV 23803 an. Du musst ja - auch wenn dies letztes Jahr schon einmal erfolgt ist - trotzdem nochmal prüfen, ob sich vielleicht etwas geändert hat (zwischenzeitliche Abtretung an einen Dritten, die vielleicht im Grundbuch eingetragen wurde o. ä.).
Anchesa65
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#3

03.08.2016, 11:02

Ganz vielen Dank für die schnelle Antwort :thx
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