Ich brauche bitte Eure Hilfe!
Ich habe eine vom Fremd-Notar vorbereitete Genehmigungserklärung zu einer Erbauseinandersetzung vorliegen, der dort angegebene Wert ist EUR 3.509,00.
Folgende Angaben zur zu genehmigenden Erbauseinandersetzung:
Erbengemeinschaft, bestehend aus Ehemann und vier Geschwistern der Verstorbenen.
Wertangabe in der Urkunde der Erbauseinandersetzung: EUR 106.000,00
Ausgleichszahlung an die jeweiligen Geschwister EUR 3.509,00/Geschwister
Ich meine, dass der Wert der Genehmigung nach dem Wert der Erbauseinandersetzung zu ermitteln wäre, also 53.000,00 und nicht nach der Höhe der Ausgleichszahlung, hier müsste der Wert ja dann auch wenn überhaupt 50 % der Ausgleichszahlung betragen, also EUR 1.754,00.
Ich freue mich über Antworten....
Genehmigungserklärung Erbauseinandersetzung WERT??
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Ich denke auch, dass hier nicht nur von dem Wert der Ausgleichszahlung ausgegangen werden kann. Allerdings müsste man die genauen Regelungen des Vertrages kennen...
Ich würde hier den 1/5tel Anteil des Genehmigenden am Brutto-Nachlasswert bzw. am Wert der Erbauseinandersetzung dem Wert der Ausgleichszahlung gegenüberstellen und den höhren Wert nehmen und davon die Hälfte als Geschäftswert der Gehmigungserklärung zugrundelegen.
Ich würde hier den 1/5tel Anteil des Genehmigenden am Brutto-Nachlasswert bzw. am Wert der Erbauseinandersetzung dem Wert der Ausgleichszahlung gegenüberstellen und den höhren Wert nehmen und davon die Hälfte als Geschäftswert der Gehmigungserklärung zugrundelegen.
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Warum? Ich würde die Sache als Austauschvertrag sehen (ohne jedoch den genauen Sachverhalt / Inhalt der Urkunde zu kennen), somit zunächst den Geschäftswert nach § 97 III ermitteln und dann nach § 98 I und II.