übermittlung an gericht, behörde, dritten

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renotante
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#1

13.07.2016, 10:23

hallo,

wenn ich einen löschungsantrag ohne entwurf abrechne, habe ich ja die pauschale für die unterschriftsbeglaubigung von 20,00 € und die 0,6 gebühr für den elektronischen vollzug. fällt daneben auch die pauschale gebühr von 20,00 € an für die übermittlung an gericht, behörde oder dritten? :kopfkratz

vielen dank im voraus.
Martin Filzek
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#2

13.07.2016, 15:31

Ja. Natürlich müsste man in der Rechnung noch die richtigen KV-Nummern dazu schreiben (25101, 22124, 22125. bitte noch mal überprüfen, den Wert angeben mit Vorschriften dazu, wohl §§ 123, 53 in Bezug auf die einzige Wertgebühr KV 22125, ggf. unter Beachtung der Höchstgebühr) und in der Rechnung dann Hauptworte groß schreiben.

Siehe auch frühere Threads zu diesem Thema in diesem Forum; eine freundliche Notarfachangestellte hatte hier vor einigen Wochen von ihrer Praxis berichtet, den Beteiligten seit Einführung des elektronischen Grundbuchverkehrs die für manche Mandanten überraschend und relativ zur Beglaubigungsgebühr hoch erscheinenden Kosten der XML-Gebühr mitzuteilen und zur Wahl zu stellen, ob sie den Grundbuchvollzug (um sowohl die KV 22124 als auch die KV 22125) ersparen woillen durch eigene Tätigkeit (Antragstellung beim Grundbuchamt zur Löschung). Indessen besteht eine solche Pflicht natürlich nicht und es ist nur ein servicefreundlicher Hinweis dieser einen Meinung und grundsätzlich gilt, dass der Notar auf entstehende Notarkosten nicht hinweisen muss, es sei denn in Ausnahmefällen, wo genau danach gefragt wird, die Beteiligten erkennbar nicht mit der Höhe rechnen usw.

All das sind aber Einzelfragen, die nur im konkreten Sachverhalt beantwortet werden können. Grundsätzlich entstehen schon die o. a. drei Gebühren.

Zur Erklärung: Eigene Antragstellung in "Papierform" ist nach den "Anweisungen" der Justiz zwar für Notare grundsätzlich nicht möglich, aber für einzelne private Beteiligte bleibt soviel ich weiß überall die private Antragstellung ohne XML-Format möglich.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
renotante
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#3

15.07.2016, 14:20

:thx
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