Ich muss einen ziemlich komplizierten - für mich jedenfalls - Vertrag abrechnen. Ich hoffe jemand von Euch kann mir bezüglich der Wertberechnung helfen *liebguck*
Hier die Eckdaten:
Eltern übertragen an ihren Sohn ihren Landwirtschaftsbetrieb mit allen Ackerflächen etc. mit einem Einheitswert von 41.005,61 € (kein Vermerk nach Höfeordnung vorhanden!). Als Gegenleistung bekommen sie ein Wohnrecht (Jahreswert: 3.600,00 €). Es werden noch eine Reallast i. H. v. monatlich 1.500,00 €, eine Verfügungsbeschränkung (kein Verkauf ohne Zustimmung) und eine Rückauflassungsvormerkung für die Eltern vereinbart.
In diesem Vertrag erfolgt auch gleichzeitig die Übertragung eines Wohnhauses an die Tochter (Wert: 150.000,00 €). Als Gegenleistung gibt es ein Wohnungsrecht (Jahreswert: 4.200,00 €) sowie ebenfalls Verfügungsbeschränkung und Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Eltern.
Beide Kinder verzichten auf Erb- und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Ich bin mir jetzt unschlüssig, ob ich die jeweils höheren Werte aus den "beiden Verträgen" zusammenrechnen muss, oder ob davon auch wieder nur der höhere Wert angesetzt wird?
Meine Berechnung sieht bisher so aus:
A) Austauschvertrag mit Sohn
I) Leistung Eltern an Sohn
- Grundstück (Hof) = 4-facher Einheitswert = 164.022,44 €
II) Gegenleistung Sohn an Eltern
- Wohnungsrecht § 52 = 3.600,00 € x 5 = 18.000,00 €
- Reallast § 52 = 1.500,00 € x 12 = 18.000,00 € x 5 = 90.000,00 €
- Verfügungsbeschränkung § 51 =
10 % v. 164.022,44 € = 16.402,24 €
- Rückauflassungsvormerkung § 51
30 % v. 164.022,44 € = 49.206,73 €
- Erb- u. Pflichtteilsverzicht § 102
50 % v. 164.022,44 € = 82.011,22 € ./. 2 = 41.005,61 €
214.614,58 €
höherer Wert gem. § 97 = 214.614,58 €
B) Austauschvertrag mit Tochter
I ) Leistung Eltern an Tochter
- Grundstück (Wohnhaus) § 46 = 150.000,00 €
II) Leistungen Tochter an Eltern
- Wohnungsrecht § 52 = 4.200,00 € x 5 = 21.000,00 €
- Verfügungsbeschränkung § 51 =
10 % v. 150.000,00 € = 15.000,00 €
- Rückauflassungsvormerkung § 51 =
30 % v. 150.000,00 € = 45.000,00 €
- Erb- u. Pflichtteilsverzicht § 102
50 % v. 150.000,00 € = 75.000,00 € ./. 2 = 37.500,00 €
118.500,00 €
höherer Wert gem. § 97 = 150.000,00 €
Gesamtwert für Kostenberechnung = ???
Ich hoffe die Infos reichen und mir kann jemand von Euch den richtigen Weg weisen
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)