Hallo Ihr Lieben,
zu einem Grundstücks-KV sind dem Notar CD's zur Aufbewahrung von 6 Jahren übergeben worden. Danach müssen die CD's an Verkäufer und Käufer übersandt werden. Kann man hierfür etwas abrechnen?
Ich habe dazu leider nichts gefunden.
und Liebe Grüße
Verwahrung
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Mir käme da evtl. eine Betreuungsgebühr in den Sinn.
Und zwar s. mal KV 22200 Abs. 4.: "...Beachtung [...] der Ablieferungsvoraussetzungen von [...] Kostbarkeiten..."
Mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob die CDs von besonderen Wert für die Beteiligten sind und warum diese aufbewahrt und nach sechs Jahren ausgehändigt werden dürfen, würde ich schon hierfür eine Betreuungsgebühr abrechnen, wenn im KV eine solche Regelung festgehalten wurde.
LG
Und zwar s. mal KV 22200 Abs. 4.: "...Beachtung [...] der Ablieferungsvoraussetzungen von [...] Kostbarkeiten..."
Mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob die CDs von besonderen Wert für die Beteiligten sind und warum diese aufbewahrt und nach sechs Jahren ausgehändigt werden dürfen, würde ich schon hierfür eine Betreuungsgebühr abrechnen, wenn im KV eine solche Regelung festgehalten wurde.
LG
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Danke für deine Antwort. Diese Gebühr habe ich auch abgerechnet.
In der CD sind die Anlagen zum Kaufvertrag
Liebe Grüße
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