Liebe Alle,
mich bewegt gerade die Frage, ob man folgenden Fall mit zwei "vollen" Entwürfen abrechnet oder ob man beim zweiten Entwurf den Geschäftswert-Teil herausrechnet, der schon im ersten enthalten war:
Im Rahmen einer GmbH-Gründung wurde folgende HR-Anmeldung entworfen: Gründung nebst erstem GF und dessen Versicherungen. Die Unterschrift des ersten GF wurde beglaubigt.
Noch vor Einzahlung des Stammkapitals/Einreichung der Anmeldung zum HR wurde der erste GF mit Wirkung ab Austragung im HR abberufen sowie mit sofortiger Wirkung ein neuer GF bestellt. Es wurde daher eine weitere HR-Anmeldung entworfen: Gründung, Bestellung und Abberufung erster GF, Bestellung zweiter GF, Versicherungen des zweiten GF. Die Unterschrift des zweiten GF wurde beglaubigt.
Rechnet man dann beide Entwürfe voll ab, d.h. die erste Anmeldung mit 30.000 EUR (Gründung/erster GF nebst Versicherungen = gegenstandsgleich) und außerdem die zweite Anmeldung mit 3 x 30.000 EUR (Gründung/Bestellung erster GF + Abberufung erster GF + Bestellung zweiter GF/Versicherungen)? Oder rechnet man beim zweiten Entwurf die beim ersten Entwurf schon enthaltenen Teile raus?
mehrere Anmeldungsentwürfe bei GmbH-Gründung
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Wieso wurde denn bei der weiten Anmeldung nochmal die Gründung der Gesellschaft und die Bestellung des ersten GF angemeldet und nicht nur die Anmeldung der Abberufung des ersten GF und die Bestellung des neuen GF?