Hallo,
ich soll eine Unterschriftbeglaubigung eines weiteren Kommanditisten unter einer bereits von einem anderen Notar entworfenen und beurkundeten Handelsregisteranmeldung vornehmen. Die Kommanditeinlage ist von 40.000,00 € um 20.000,00 € auf 60.000,00 € erhöht worden. Das Notariat, welches die Urkunde entworfen hat, hat als Wert 20.000,00 € für die Unterschriftsbeglaubigung angegeben. Ist das wirklich richtig? Oder muss hier auch der Mindestwert von 30.000,00 € von mir genommen werden.
Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich nichts entsprechendes in den Büchern finden konnte.
Kapitalerhöhung, welcher Wert bei Anmeldung?
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
§ 105 Abs. 1 am Ende. Evtl. § 121 mit zitieren.
Nächste Seminare zum NOtarkostenrecht (halbtägig, von 12.30 - 17.45 oder 12 - 17.15 Uhr an Freitagen) am 20.4. in Kassel, 22.4. in Frankfurt, 27.4. in Hamburg, 29.4. in Berlin, 30.5. in Bremen, 1.6. in ünster, 3.6. in Bochum, 6.6. in Hannover und 10.6. in Husum. Siehe oben unter Fort- und Weiterbildung, Abt. Seminare, Eintrag von ca. Januar / Februar, oder bei filzek.de unter Seminare. Anmeldungen überall noch möglich und willkommen.
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