Vollzugsgebühr - Kirchenaufsichtliche Genehmigung

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Disgast
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#1

10.03.2016, 17:44

Hallo,

mal ein ganz unkomplizierter Sachverhalt, der mir aber immer wieder Kopfzerbrechen bereitet.

Bei Kaufverträgen mit der örtlichen ev. Kirchengemeinde müssen wir immer die Genehmigung der kirchlichen Aufsichtsbehörde (Landeskirchenamt) einholen. Bekomme ich da eine ganz normale 0,5-Vollzugsgebühr für oder fällt das unter Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1. Nr. 1, sodass das die gemäßigte Gebühr auslöst?

Da steht ja "öffentliche-rechtliche" Vorschriften... Ich weiß aber nicht, ob das bei Religionsgemeinschaften auch gilt. :kopfkratz

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da mal jmd. bezüglich der Einordnung der Kirche auf die Sprünge helfen könnte.

Danke!
larifari
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#2

11.03.2016, 10:31

Im Korintenberg, 19. Aufl., steht zu Vorbemerkung 2.2.1.1 unter der Rd. Nr. 5: "Ferner führt hiernach auch die Einholung einer entsprechenden Unterlage von ...der Kirchenaufsicht, zum Ansatz dieser Gebühr"
Disgast
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#3

11.03.2016, 12:30

Tausend Dank! :thx

Ich sollte mir wirklich angewöhnen dort öfter nachzusehen, anstatt immer direkt im Streifzug oder Kostenspiegel nachzusehen. :patsch
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#4

11.03.2016, 13:43

ebenso auch Diehn, Notarkostenberechnungen, 3. Aufl., Fall unter RdNr. 163
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