Kosten für Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers

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Stromberg
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#1

21.12.2015, 17:06

Guten Tag, eine letzte Frage noch für diesen Arbeitstag.......

Ich habe den Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers gestellt. Liege ich richtig, wenn ich dafür eine Betreuungsgebühr erhalte (Stellung von Anträgen im Namen der Beteiligten bei einem Gericht oder einer Behörde)?



Danke
larifari
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#2

22.12.2015, 08:37

Guten Morgen :)

habt Ihr denn den Antrag separat, also ohne irgendwelche Beurkundungstätigkeiten gestellt? Dann wäre wohl die KV 22124 richtig.

Ansonsten würde ich doch eher eine Vollzugstätigkeit annehmen.
Stromberg
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#3

22.12.2015, 11:12

Guten Morgen,

doch es war ein Erbauseinandersetzungsvertrag vorangegangen, 2 Grundstücke, ein Übernehmer ist volljährig, der andere minderjährig. Deshalb Ergänzungspflegschaft. Den Antrag hat der Notar gestellt.
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#4

22.12.2015, 11:20

M.E. handelt es sich um Vollzugstätigkeit gem. Vorbem. 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KV GNotKG.
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