Guten Morgen,
ich habe eine Eigenurkunde gefertigt, wonach in einem Überlassungsvertrag ein ursprünglich zu löschendes Recht nun doch übernommen werden soll. Es handelt sich um eine Dienstbarkeit. Den Wert habe ich herausgefunden, aber welche Gebühr nehme ich?
Im Streifzug finde ich unter Änderungen/Ergänzungen nichts, außer vielleicht S. 9, Rz 34. Aber auch da weiß ich nicht, welche KV-Nr. ich nehmen soll. 2,0 nach 21100 fühlt sich nicht richtig an....
Das gleiche empfinde ich im Fackelmann, Seite 157, Rz 528. Da ist aber wohl auch eine andere Eigenurkunde gemeint (Identitätsfeststellung).
Vielen Dank für eine (Entschuldigung) schnelle Antwort...
Kosten für Eigenurkunde
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das ist Fackelmann, Rz 528.
Aber was soll ich da nehmen, 0,5, 1,0 oder 2,0.
Was ist damit gemeint: Abgabe Erklärung aufgrund Vollmacht, wenn Gebühr für Beurkundung ....... Ist die Beurkundung des Überlassungsvertrages gemeint mit 2,0 ? Wäre dann 120,00 €....
Aber was soll ich da nehmen, 0,5, 1,0 oder 2,0.
Was ist damit gemeint: Abgabe Erklärung aufgrund Vollmacht, wenn Gebühr für Beurkundung ....... Ist die Beurkundung des Überlassungsvertrages gemeint mit 2,0 ? Wäre dann 120,00 €....