habe hier seit Tagen auf meinem Tisch folgenden Fall: Ausgliederungs- u. Übertragsvertrag!
Gesellschaft A gliederte einen Teil ihres Unternehmens auf B aus. A erhält dafür einen Geschäftsanteil an B. Soweit
so gut habe ich m. E. den Ausgliederungsvertrag abgerechnet.
![Yeah-Smilie :yeah](./images/smilies/yeah.gif)
Jedoch habe ich in einer separaten Urkunde die Zustimmungs- und Verzichtserklärungen beider Gesellschafterinnen
der Gesellschaften in einer Urkunde, wobei Gesellschaft B dann auch noch ihren Namen ändert, das ist ja unstreitig
ein Beschluss!
Ich lese und lese, bin mir aber endgültig nicht schlüssig, welchen Gebührensatz ich dafür erhebe.
Eine 1,0 oder 2,0 Gebühr.
Die Zustimmungs- und Verzichtserklärungen wurden unter der Überschrift "Gesellschafterversammlung"
abgegeben. Es steht auch in der Urkunde darunter "weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst".
Habe ich jetzt nur Beschlüsse oder eher Erklärungen im Hinblick auf die Zustimmung und die Verzichte
und einen Beschluss. Wie sieht das kostentechnisch aus.
Vielleicht hänge ich mich auch nur an der Überschrift auf.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Gehe ich nach dem Streifzug (10. Auflage) RN 1302 ff. steht unter i) zu erheben ist
eine 1,0 Gebühr nach KV 21200. Alle Beispielfälle im Streifzug sind in einer Urkunde zusammengefasst, so
dass mir die Erläuterungen nicht wirklich helfen. Kein Hinweis auf separate Zustimmungen etc.
Berechne ich jetzt eine 1,0 von 5 Mio.? Höchstwert,
und dann eine 2,0 für die Namensänderung und der damit verbundenen Satzungsänderung von 30.000,00 €?
Ist diese Urkunde insgesamt gedeckelt auf 5. MIo. gem. 108 (5)?
Oder eine 2,0 Gebühr von 5. Mio bzw. 5.030.000,00 €?
Höchstwert der Beschlüsse sind ja eigentlich 5 Mio. gem. 108 (3), (5) GNotKG.
Bei den Urkunden handelt es sich um Fremdentwürfe.
Vielen lieben Dank im Voraus