GmbH-Gründung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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birgitsabina
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#1

11.08.2015, 11:20

Hallo!

Im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern und mehreren Geschäftsführern ist bei mir die folgende Frage aufgetreten.

Gemäß dem Inhalt des Streifzug durch das GNotKG 11. Auflage
Seite 279 5. Mehrheit von Anmeldungen ist unter Punkt 987 darauf hingewiesen worden, dass in einigen Fällen nach den Grundsätzen von
§§ 86 Abs. 2 und 111 Nr. 3 GNotKG es sich nicht um mehrere Gegenstände sondern lediglich um einen Gegenstand handelt. Hierzu gehört wohl insbesondere die Anmeldung einer neuen GmbH beim Handelsregister mit der Anmeldung der Geschäftsführer, ihrer Vertretungsberechtigung und Versicherung über die erfolgte Einzahlung des Stammkapitals.

Gibt es da überhaupt eine Begrenzung der Anzahl der Geschäftsführer oder kann eine GmbH im Prinzip so viele Geschäftsführer wie sie möchte bei der Gründung bestellen und die Notarkosten sind dann genauso hoch wie bei nur einem Geschäftsführer? Es würde ja prinzipiell ausreichen, wenn lediglich ein Geschäftsführer bestellt wäre, der die Gesellschaft allein vertritt.

:nachdenk
Martin Filzek
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#2

12.08.2015, 21:26

birgitsabina hat geschrieben:Hallo!

Im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern und mehreren Geschäftsführern ist bei mir die folgende Frage aufgetreten.

Gemäß dem Inhalt des Streifzug durch das GNotKG 11. Auflage
Seite 279 5. Mehrheit von Anmeldungen ist unter Punkt 987 darauf hingewiesen worden, dass in einigen Fällen nach den Grundsätzen von
§§ 86 Abs. 2 und 111 Nr. 3 GNotKG es sich nicht um mehrere Gegenstände sondern lediglich um einen Gegenstand handelt. Hierzu gehört wohl insbesondere die Anmeldung einer neuen GmbH beim Handelsregister mit der Anmeldung der Geschäftsführer, ihrer Vertretungsberechtigung und Versicherung über die erfolgte Einzahlung des Stammkapitals.

Gibt es da überhaupt eine Begrenzung der Anzahl der Geschäftsführer

Bis zu 1000 sind umfasst von der Gegenstandsgleichheit.


oder kann eine GmbH im Prinzip so viele Geschäftsführer wie sie möchte bei der Gründung bestellen und die Notarkosten sind dann genauso hoch wie bei nur einem Geschäftsführer?

Ja, das mit den 1000 war natürlich nur ein Scherz.


Es würde ja prinzipiell ausreichen, wenn lediglich ein Geschäftsführer bestellt wäre, der die Gesellschaft allein vertritt.

Auf diese knausrige Idee muss man erst mal kommen.


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Angie
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#3

21.09.2015, 09:14

Ich habe eine Frage, die im Rahmen einer Neugründung einer GmbH auftaucht. Der Geschäftsführer muss seine Versicherung nochmals wiederholen, weil diese zu alt ist. Ich habe diese Versicherung entworfen und anschließend die Unterschrift beglaubigt. Welche Gebühren kann ich dafür ansetzen? 0,5 Entwurfsgebühr nach 24102 GNotKG nach dem Mindestwert von 30.000,00 €?
Martin Filzek
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#4

22.09.2015, 11:43

Eine neue HR.-Anmeldung ist ja nicht mehr erforderlich, nur eine wiederholte Versicherung, deren Wert ich nach § 36 auf 3.000 bis 5.000 Euro schätzen würde.
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