Geschäftswert bei einer Zustimmungserklärung

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Stine-82
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#1

27.05.2015, 13:58

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Geschäftswertberechnung. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Es wurde ein Grundbuchberichtigungsantrag dahingehend beurkundet, dass die Wohnungseigentümer der gesamten Wohnungseigentumsanlage die Zuordnung der Wohnungen berichtigen. Der Wert der Urkunde beträgt 800.000,00 €.

In einem der Wohnungsgrundbücher ist zu Gunsten des Herrn A in Abt. II eine Reallast eingetragen. Herr A soll als Berechtigter der vorgenannten Reallast nunmehr der Grundbuchberichtigung zustimmen.

Herr A erschien bei uns im Notariat mit einer entsprechend vorbereiteten Zustimmungserklärung. Seine Unterschrift unter der Zustimmungserklärung wurde von unserem Notar beglaubigt.

Welcher Geschäftswert ist hier anzusetzen?
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FeldKiel
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#2

27.05.2015, 15:08

Nach § 98 GNotKG bemisst sich der Wert auf die Hälfte des Wertes für die Urkunde, bezüglich derer die Zustimmung erteilt wird.
Stine-82
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#3

27.05.2015, 16:49

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Mitberechtigungsverhältnis des Eigentümers, in dessen Wohnungsgrundbuch die Reallast eingetragen ist, irgendwie berücksichtigen muss??!!
Jupp03/11

#4

27.05.2015, 17:16

Wenn ich Beitrag 1 lese:

Wird die Reallast in einem GB gelöscht und in ein anderes GB dafür neu eingetragen?
Stine-82
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#5

27.05.2015, 22:04

Die Reallast bleibt in dem Grundbuch eingetragen.
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