Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Geschäftswertberechnung. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Es wurde ein Grundbuchberichtigungsantrag dahingehend beurkundet, dass die Wohnungseigentümer der gesamten Wohnungseigentumsanlage die Zuordnung der Wohnungen berichtigen. Der Wert der Urkunde beträgt 800.000,00 €.
In einem der Wohnungsgrundbücher ist zu Gunsten des Herrn A in Abt. II eine Reallast eingetragen. Herr A soll als Berechtigter der vorgenannten Reallast nunmehr der Grundbuchberichtigung zustimmen.
Herr A erschien bei uns im Notariat mit einer entsprechend vorbereiteten Zustimmungserklärung. Seine Unterschrift unter der Zustimmungserklärung wurde von unserem Notar beglaubigt.
Welcher Geschäftswert ist hier anzusetzen?
Geschäftswert bei einer Zustimmungserklärung
Wenn ich Beitrag 1 lese:
Wird die Reallast in einem GB gelöscht und in ein anderes GB dafür neu eingetragen?
Wird die Reallast in einem GB gelöscht und in ein anderes GB dafür neu eingetragen?