Vertrag über Kinderwunsch

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ina85
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#1

06.05.2015, 16:31

Hallo ihr Lieben!

An unser Notariat ist ein lesbisches Paar herangetreten, welches in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Die beiden haben sich entschlossen durch künstliche Befruchtung ein Kind zu bekommen. Nun wurde denen von der zuständigen Klinik ein Entwurf eines Vertrages mitgegeben, soweit so gut. Aber wie bewerte ich das und rechne den ab?

Ich stell den Vertrag mal kurz dar:

Die Erschienen erklären:

I. Kinderwunsch

Hier werden allgemeine Angaben gemacht wie die Befruchtung erfolgen soll, wer Mutter und Co-Mutter ist

II. Medizinische und psychologische Beratung

Hier wird aufgeführt, dass die beiden von der entsprechenden Stelle belehrt worden sind.

III. Zustimmungserklärungen

Hier erklärt die künftige Co-Mutter, dass sie mit der Samenspende bei Ihrer Partnerin einverstanden ist und dass das Kind (oder wenn Zwillinge, die Kinder) gemeinsam aufgezogen werden sollen

Kindesunterhalt - Zahlungsverpflichtung

Hier erklärt die Co-Mutter, dass sie Unterhalt für das Kind zahlen wird, so als wenn es sich um ihr rechtliches Kind handeln würde.

Kindesunterhalt - Freistellungsverpflichtung

Hier wird der biologische Vater freigestellt

Unterhalt der leiblichen Mutter

Hier folgen einige Angaben zum gesetzlichen Unterhalt

Erbrechtliche Ansprüche

Mutter u. Co-Mutter verpflichten sich gegenüber dem Samenspender ihn freizustellen

Adoption

Die Co-Mutter will das Kind annehmen. Hinweise des Notars wie und wann Adoptionsantrag zu stellen ist.

Abschriften

erklärt sich von selbst

Der ganze Vertrag erfolgt ohne Wertangaben. Ist wohl auch schwierig, da man jetzt ja auch noch keinen etwaigen Unterhalt bestimmen kann....

Nun habe ich keinen Plan wie ich mit der Bewertung beginnen soll. Hätte als Wert nach § 36 Abs. 3 5.000,00 € genommen und eine 2,0 Gebühr. Doch wie oft darf/kann/muss ich den Wert ansetzen/addieren? Wie seht ihr das?

Ich hätte aus dem Bauch heraus gesagt, dass folgende Punkte einzeln zu bewerten sind:
- Zustimmung
- Kindesunterhalt
- Freistellungsverpflichtung
- Erbrechtliche Ansprüche

Hat jemand damit Erfahrungen?

Bin gespannt auf eure Meinungen ;)
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#2

07.05.2015, 08:47

Hast du schon mal in den "Streifzug zum GNotKG" (RdNr.- 1579 ff.) geschaut? Auch im "Leipziger Kostenspiegel" (Teil 18 RdNrn. 26, 27) findest du Fälle mit Lösungen.
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ina85
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#3

07.05.2015, 12:32

So, den Streifzug habe ich mir organisiert. Danke insoweit. Den Leipziger Kostenspiegel habe ich leider nicht und auch kein "befreundetes Büro".

Allerdings lag ich ja anscheinend nicht so verkehrt mit § 36 Abs. 3. Bin mir nur nicht trotzdem nicht sicher, was jetzt tatsächlich gesondert zu bewerten ist. Die Freistellungsverpflichtung und der Kindesunterhalt der biologischen Mutter ja schon mal nicht. Bloß wie ist es mit der Zustimmung, dem Kindesunterhalt der Co-Mutter oder mit den erbrechtlichen Ansprüchen? Fällt die Zustimmung unter die Vereinbarung als solches? Kindesunterhalt der Co-Mutter ist nicht mit einer bestimmten Höhe festgelegt, sondern nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Würde zur Not auch auf § 36 Abs. 3 zurückgreifen.

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