Habe mal wieder eine Frage zu folgendem Fall:
KV zwischen GmbH und Privatmann.
Der Geschäftsführer der GmbH persönlich unterwirft sich in dem Kaufvertrag auch hinsichtlich seines gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung.
Ich finde diesbezügl. im Streifzug nichts.
Wird das separat mit einer 1,0 Gebühr abgerechnet?
Hat das schon einmal jemand gehabt?
Wäre für Hilfestellung dankbar!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)