Hallo, Ihr Lieben1
Habe mal wieder eine Frage zu folgendem Fall:
KV zwischen GmbH und Privatmann.
Der Geschäftsführer der GmbH persönlich unterwirft sich in dem Kaufvertrag auch hinsichtlich seines gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung.
Ich finde diesbezügl. im Streifzug nichts.
Wird das separat mit einer 1,0 Gebühr abgerechnet?
Hat das schon einmal jemand gehabt?
Wäre für Hilfestellung dankbar!
Zwangsvollstreckungsunterwerfung
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erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Dann nutze dafür doch bitte zukünftig den Meldebutton, damit wir das auch sehen.nico86 hat geschrieben:Dieser Thread sollte in den Kostenbereich verschoben werden...
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Eine gesonderte Bewertung der ZV.-Utwfg. des Geschäftsführers als Privatmann - zusätzlich zu den Verpflichtungen der GmbH - kommt meines Erachtens nicht in Frage, da es sich bei der ZV.-Utwfg. um ein Durchführungs- und Sicherungsgeschäft zum Kaufvertrag handelt und in § 109 Abs. 1 S. 3 GNotKG auch Erklärungen Dritter einbezogen sind.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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