Übernahme Verbindlichkeiten -Austauschvertrag?

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nico86
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#1

26.02.2015, 08:49

Guten Morgen Ihr Lieben,

Scheidungsfolgenvereinbarung. U. a. wird bestimmt: Es bestehen fünf gemeinsame Darlehen bei fünf versch. Kreditinstituten.

Die Ehefrau verpflichtet sich, 4 Darlehen von insgesamt 370.538,98 € zu übernehmen, der Ehemann verpflichtet sich, 1 Darlehen von insgesamt 14.498,74 € zu übernehmen.

Liegt hier ein Austauschvertrag gem. § 97 Abs. 3 GNotKG vor?

:thx
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Martin Filzek
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#2

26.02.2015, 12:17

Schon möglich - entweder ist es als Austauschvertrag gem. § 97 III zu werten, wobei analog § 428 BGB wahrscheinlich nur jeweils der hälftige zur Alleinhaft übernommene Forderungsbetrag je Ehegatte zugrundezulegen ist, da sie wahrscheinlich ja vorher gesamtschuldnerisch für die Darlehen gehaftet haben.
Oder - dies wird sich aus einer Gesamtwürdigung des sonstigen Urkundeninhalts ergeben - eine Auseinandersetzung vorliegen, für welche der volle Wert maßgebend sein könnte (eher unwahrscheinlich; in der Regel tendiert man wohl dazu, weil es im Ergebnis eben günstiger ist, wo immer möglich einen Austauschvertrag anzunehmen).
Wahrscheinlich müsste man im letzteren Fall auch prüfen, inwieweit die Zuordnung der Darlehen in dem Wert sonstiger in der Urkunde mit enthaltener Vereinbarungen evtl. gegenstandsgleich enthalten ist. So isoliert herausgepickt aus dem ganzen Urkundeninhalt lässt es sich schwer beurteilen, und evtl. wird man selbst wenn man den gesamten Urkundeninhalt vor sich hat, unterschiedliche Meinungen zur Höhe des Wertes usw. vertreten können.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
nico86
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#3

26.02.2015, 13:45

Vielen Dank Martin Filzek!!! :thx
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