Guten Abend,
ich soll 3 Rechte (Reichsmark) löschen lassen im Grundbuch, die 1933 und 1942 eingetragen wurden.
Habt Ihr einen Hinweis, wo ich einen fähigen Umrechnungshinweis finde?
Der Notar, der die Löschungsbewilligung der Rechtsnachfolgerin der damaligen Gläubigerin aufgenommen hat, sagt folgendes:
Geschäftswert gemäß § 53 Abs. 1 GNotKG 1,00 €
25100 KV GNotKG (Beglaubigungsgebühr) 20,00 €
und Umsatzsteuer
Ist das okay?
Umrechnung RM in Euro
Hilft Dir das schon weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/gbma_ ... 60963.html
oder dieses:
http://www.notare-wuerttemberg.de/downl ... 6-2003.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/gbma_ ... 60963.html
oder dieses:
http://www.notare-wuerttemberg.de/downl ... 6-2003.pdf
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@Stromberg
verstehe ich richtig das du jetzt einen Umstellungsantrag gestellt hast auf €?
Habe hier eine Aufgebotsverfahren liegen zu einem Hypothekenbrief der verlustig gegangen ist. Auch in Reichsmark. Wo kommen die nur plötzlich alle her
verstehe ich richtig das du jetzt einen Umstellungsantrag gestellt hast auf €?
Habe hier eine Aufgebotsverfahren liegen zu einem Hypothekenbrief der verlustig gegangen ist. Auch in Reichsmark. Wo kommen die nur plötzlich alle her
Was hast du konkret beantragt?Stromberg hat geschrieben:#4
Ja, nachdem ich vorher die zuständige Rechtspflegerin angerufen habe ........
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@Tigerle
Danke für den Artikel. Leider ist das mit der Löschung in meinem Fall nicht so einfach da ja besagter Hypothekenbrief verloren ist (laut der Gläubigerin) die jetzt auch einen Antrag auf Kraftloserklärung gestellt hat.
Cheffe meint ich soll nicht "lang rumrechnen" sondern einfach die Mindestgebühr in Ansatz bringen Ich bin nicht überzeugt...
Danke für den Artikel. Leider ist das mit der Löschung in meinem Fall nicht so einfach da ja besagter Hypothekenbrief verloren ist (laut der Gläubigerin) die jetzt auch einen Antrag auf Kraftloserklärung gestellt hat.
Cheffe meint ich soll nicht "lang rumrechnen" sondern einfach die Mindestgebühr in Ansatz bringen Ich bin nicht überzeugt...
Die Rechte sollen doch gelöscht werden, wenn ich Beitrag 1 richtig verstanden habe.Stromberg hat geschrieben:#7
bitte ich um Währungsumstellung der Rechte Abt. III ... und ....