Umrechnung RM in Euro

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Stromberg
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#1

27.01.2015, 17:39

Guten Abend,

ich soll 3 Rechte (Reichsmark) löschen lassen im Grundbuch, die 1933 und 1942 eingetragen wurden.

Habt Ihr einen Hinweis, wo ich einen fähigen Umrechnungshinweis finde?

Der Notar, der die Löschungsbewilligung der Rechtsnachfolgerin der damaligen Gläubigerin aufgenommen hat, sagt folgendes:


Geschäftswert gemäß § 53 Abs. 1 GNotKG 1,00 €
25100 KV GNotKG (Beglaubigungsgebühr) 20,00 €
und Umsatzsteuer

Ist das okay?
Stromberg
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#3

28.01.2015, 12:16

Vielen Dank,

das hilft mir insoweit weiter, als dass ich die Umstellung von RM auf Euro beim Grundbuchamt beantragen konnte.


Gruß
The_Rabbit_333
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#4

05.02.2015, 17:54

@Stromberg

verstehe ich richtig das du jetzt einen Umstellungsantrag gestellt hast auf €?

Habe hier eine Aufgebotsverfahren liegen zu einem Hypothekenbrief der verlustig gegangen ist. Auch in Reichsmark. Wo kommen die nur plötzlich alle her :kopfkratz :vogel
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Tigerle
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#5

06.02.2015, 07:44

Schaut mal zum Thema habe ich das gefunden:

hier klicken
Stromberg
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#6

06.02.2015, 08:10

#4

Ja, nachdem ich vorher die zuständige Rechtspflegerin angerufen habe ........
Jupp03/11

#7

06.02.2015, 08:12

Stromberg hat geschrieben:#4

Ja, nachdem ich vorher die zuständige Rechtspflegerin angerufen habe ........
Was hast du konkret beantragt?
The_Rabbit_333
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#8

06.02.2015, 08:37

@Tigerle

Danke für den Artikel. Leider ist das mit der Löschung in meinem Fall nicht so einfach da ja besagter Hypothekenbrief verloren ist (laut der Gläubigerin) die jetzt auch einen Antrag auf Kraftloserklärung gestellt hat.

Cheffe meint ich soll nicht "lang rumrechnen" sondern einfach die Mindestgebühr in Ansatz bringen :nachdenk Ich bin nicht überzeugt...
Stromberg
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#9

06.02.2015, 14:12

#7

bitte ich um Währungsumstellung der Rechte Abt. III ... und ....
Jupp03/11

#10

06.02.2015, 14:16

Stromberg hat geschrieben:#7

bitte ich um Währungsumstellung der Rechte Abt. III ... und ....
Die Rechte sollen doch gelöscht werden, wenn ich Beitrag 1 richtig verstanden habe.
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