Teilungserklärung

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Mieke4maria
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#1

05.02.2015, 14:59

Hallo.

Folgender Fall: Mandant baut Objekt mit 10 Wohnungen. Da er an einer Wohnung Rechte für seine Eltern eintragen lassen will, muss Wohnungseigentum begründet werden. Nunmehr steht die Überlegung an ob er nur für eine Wohnung Wohnungseigentum begründet oder ob er für alle 10 Wohnungen dies begründet.

Der Mandant möchte daher ausgerechnet haben,

a) was eine Teilungserklärung für 10 Wohnungen kostet,
b) was eine Teilungserklärung für 1 Wohnung kostet, wenn für die anderen 9 kein WEG begründet wird.

Die Berechnung für a) ist mir klar aber wie rechne ich das für die eine Wohnung aus?

Grundstückswert ist 190.000,00 €
Baukosten werden mit 1.000.000,00 € angegeben.

P. S. Weis jemand die Höhe der Gerichtskosten? Ist eine 1,0 Geb. nach 14112 richtig?
Jupp03/11

#2

05.02.2015, 15:51

Ich frage mich, wie b) überhaupt grundbuchrechtlich vollzogen werden kann.
Mieke4maria
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#3

05.02.2015, 16:03

Ehrlich gesagt habe ich mich darüber auch schon gewundert, dass das überhaupt geht. Mein Chef meinte, dass das geht.

Ich werde morgen erst mal beim Grundbuchamt nachfragen.
JensW
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#4

06.02.2015, 11:08

Ich werfe mal folgende Stichworte in den Raum:
- Quotennießbrauch
- Dauerwohnrecht...
Denn, mal ehrlich, welchen Sinn macht es für einen Bauherren, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen, wenn ich von 10 Wohnungen nur für eine einzige Wohnung WEG haben will.... Da schweifen der Kosten-Nutzen-Faktor m. E. ganz weit auseinander....
Wenn, dann würde ich für alle Wohnungen WEG bilden und für die Eltern die Rechte eintragen lassen, wobei hier natürlich steuerliche Komponenten unbedingt bedacht werden müssen oder ich lasse es ganz bleiben und gehe den Weg ins Dauerwohnrecht oder einen Quotennießbrauch oder ein Wohnungsrecht...
Jemand anderer Meinung?
Mieke4maria
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#5

13.02.2015, 08:52

Habe mit dem Grundbuchamt telefoniert. So wie die Mandanten sich dass erst gedacht haben, geht es nicht.

Die Rechtspflegerin hat drei Wege vorgeschlagen.

a) Man gründet kein Wohnungseigentum und bestellt die Rechte für die Eltern an dem gesamten Grundbesitz. In der Bewilligungsurkunde könnte man dann das Recht (Nießbrauch/Wohnrecht etc.) genauer beschreiben. Wie z. B., das Recht gilt für die Wohnung im Erdgeschoss links zur Straße... . Dies würde zwar nicht im Grundbuch stehen, aber man hätte es genauer definiert.

b) Man begründet Wohnungseigentum und zwar einmal für die Wohnung für die Eltern (z. B. 100/1000 Miteigentumsanteil) und alle anderen neun Wohnungen zusammen (900/1000). Man hätte dann zwei Wohnungsgrundbücher und könnte das für die Eltern belasten.

c) Der übliche Weg. Man begründet Wohnungseigentum für alle 10 Wohnungen.

Ziffer b) und c) würden jedoch kostenmäßig auf das gleiche hinauslaufen. Aus diesem Grund ist wohl am sinnigsten c) zu machen.
Mal schauen, was die Mandanten jetzt möchten.
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