Gesellschafterliste bei Kauf/Abtretung von Gesellschaftsant.

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Küken79
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#1

29.09.2014, 14:16

Wir haben hier einen Vertrag betr. den Kauf von Geschäftsanteilen einer GmbH beurkundet. Hierbei wurden uns bereits vorgefertigte Entwürfe seitens des Verkäufers übermittelt.

So war auch die beim Registergericht einzureichende Gesellschafterliste nebst Notarbeischeinigung bereits vorgefertigt, so dass der Notar diese nun nur noch unterzeichnen und einreichen muss.

Bedeutet dies für uns, dass lediglich die Vollzugsgebühr betr. die XML-Strukturdatei abgerechnet werden kann?

Die Vollzugsgebühr (KV 22113) für den Entwurf der Gesellschafterliste, kann ich meines Erachtens nicht abrechnen!? Auch die Betreuungsgebühr fällt weg, da keinerlei Prüfung von Wirksamkeitsvoraussetzungen stattgefunden hat.

Liege ich mit meinen oben geschilderten Annahmen so richtig?
Martin Filzek
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#2

29.09.2014, 14:37

Küken79 hat geschrieben:Wir haben hier einen Vertrag betr. den Kauf von Geschäftsanteilen einer GmbH beurkundet. Hierbei wurden uns bereits vorgefertigte Entwürfe seitens des Verkäufers übermittelt.

So war auch die beim Registergericht einzureichende Gesellschafterliste nebst Notarbeischeinigung bereits vorgefertigt, so dass der Notar diese nun nur noch unterzeichnen und einreichen muss.

Bedeutet dies für uns, dass lediglich die Vollzugsgebühr betr. die XML-Strukturdatei abgerechnet werden kann?

Ja.

Die Vollzugsgebühr (KV 22113) für den Entwurf der Gesellschafterliste, kann ich meines Erachtens nicht abrechnen!?

Ja, das ist richtig: die Vz.-geb. ist m. E. nicht entstanden.


Auch die Betreuungsgebühr fällt weg, da keinerlei Prüfung von Wirksamkeitsvoraussetzungen stattgefunden hat.

Finde ich auch.

Liege ich mit meinen oben geschilderten Annahmen so richtig?
Siehe obige Antworten, also wohl ja.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Küken79
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#3

29.09.2014, 15:54

Herzlichen Dank, Herr Filzek! :thx
Eli1986
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#4

04.02.2015, 09:33

Hallo,

ich habe einen Kauf- und Abtretungsvertrag.

Die geänderte Liste musste auch dahingehend geändert werden, dass diese mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt.

Wird diese Änderung, die wir im Kauf- und Abtretungsvertrag mit aufgenommen haben, extra berechnet?

Liebe Grüße
Martin Filzek
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#5

04.02.2015, 14:17

Eli1986 hat geschrieben:Hallo,

ich habe einen Kauf- und Abtretungsvertrag.

Die geänderte Liste musste auch dahingehend geändert werden, dass diese mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt.

Was soll das genau heißen? Es ist doch selbstverständlich, dass etwas mit den derzeit gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen muss und eine Ergänzung insoweit - wenn das alles war - wäre überflüssig und würde sich auf die Kosten nicht auswirken.

Wird diese Änderung, die wir im Kauf- und Abtretungsvertrag mit aufgenommen haben, extra berechnet?

Die Änderung insoweit führt natürlich schon deswegen bei den Kosten des Kauf- und Abtretungsvertrages zu keinen Mehrkosten, weil ja - egal ob der Entwurf vollständig oder teilweise oder gar nicht geliefert wurde - die Beurkundungsgebühr ja in voller Höhe ohnehin entsteht, eben nur weil etwas beurkundet / verhandelt wurde.

Der letzte Fragensteller müsste meiner Meinung nach genauer sagen, was alles geliefert wurde und ob ein Entwurf oder eine Entwurfsergänzung bei der neuen Liste erforderlich war, ob auch eine Bescheinigung nach § 40 II GmbHG erforderlich war, und ob hierzu etwas außerhalb der Urkunde geprüft wurde usw., damit irgendjemand etwas mit der unklaren Frage anfangen kann. Hellseherische Kräfte haben nur wenige Forenmitglieder.

War mit "Anpassung an gesetzliche Bestimmungen" etwa gemeint, dass eine von der Gesellschaft vorbereitete Liste noch nicht bei den einzelnen Geschäftsanteilen nummeriert war und der Notar dies dann nachgeholt hat? Dann würde für diese Ergänzung der Liste wohl die Vollzugsgebühr entstehen.


Liebe Grüße
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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