Kaufvertrag Wohnungsrecht Übernahme GS

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Bueromieze
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#1

07.01.2015, 08:54

Hallo zusammen,

ich habe einen Kaufvertrag
Kaufpreis 240.000,00 €
Wohnungsrecht Wert: 40.000,00 €
Übernahme GS: Wert: 125.000,00 €

Wie muss ich nun den Geschäftswert bestimmen? Und bekomme ich für die Haftungstungsübernahme dann die Zusatzgebühr Sicherungserklärungen gegenüber Gläubiger. Hatte bisher nur die Übernahme der GS berücksichtigt aber das Wohnungsrecht muss doch auch bewertet werden bzw. handelt es sich ja um einen Austauschvertrag.

danke für eure Mithilfe
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#2

07.01.2015, 11:45

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bueromieze
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#3

07.01.2015, 16:14

So ich habe meinen Beruf ergänzt. Bin seit 2008 ausgelernt aber mit dem GnotKG habe ich so meine liebe Schwierigkeiten. Weiss denn keiner was?
Jupp03/11

#4

07.01.2015, 16:20

Die Frage kann mit dem eingestellten nicht beantwortet werden.
Wird in Anrechnung auf den KP die GS übernommen?
Erfolgt die Einräumung des Wohnungsrechts in Anrechnung?
Bueromieze
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#5

07.01.2015, 16:36

Danke für den Hinweis.

Also der Kaufpreis wie folgt belegt:

I. Wohnungsrecht Der Käufer räumt seinem Vater ein lebenslängliches unentgeltliches W-Recht ein

II. Übernahme der eingetragenen Grundpfandrechte mit den zugrundeliegenden Darlehensverbindlichkeiten des Verkäufers.

Vollstreckbare Ausfertigung des Kfv. wurde erteilt
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#6

08.01.2015, 09:29

Leider sind die von Jupp gestellten Fragen nicht vollständig beantwortet.
Ist der Vater (dem das Wohnrecht eingeräumt wird) der Verkäufer?
Wenn ja: Ist deine Antwort "wie folgt belegt" so gemeint, dass der Kaufpreis von 240.000 Euro nicht voll in Geld zu entrichten ist, sondern zum Teil das Wohnrecht, zum Teil die übernommene Darlehnsverbindlichkeit angerechnet wird? Bleibt noch ein bar zu zahlender Teil?
Enthält die Urkunde eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Käuferin gegenüber der Bank? Dann wäre § 110 Nr. 2a GnotKG anzuwenden (s. Streifzug RdNr. 1684, 1685).
Bueromieze
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#7

08.01.2015, 13:23

Es handelt sich um einen Kfv. zwischen Vater und Sohn. Der Kaufpreis beträgt 240.000,00 €.

Der Kaufpreis wird zunächst durch Übernahme der Grundschuld belegt, d. h. der Sohn unterwirft sich der sofortigen ZV in sein gesamtes Vermögen und die Bank bekommt eine vollstreckbare Ausfertigung. Der genaue Valutastand zum Zeitpunkt des Besitzüberganges wurde bei der Bank angefragt, da die Differenz noch an den Vater gezahlt werden soll.

Und des Weiteren erhält der Vater als Verkäufer ein Wohnungsrecht, das einen Wert von 40.000,00 € hat.
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