Guten Abend,
habe da eine Abrechnungsfrage!
Im Grundbuch ist in eine Vormerkung zur Sicherung des aufschiebend bedingten Anspruches auf Übertragung des Eigentms für sechs verschiedene Personen eingetragen.
Drei davon sind verstorben; wir haben dann sämtliche Erben (10) angeschrieben und den Sachverhalt geschildert unter Übersendung der jeweiligen Löschungsbewilligungen und Anforderung der Erbscheine.
Kann ich jeden übersandten Entwurf abrechnen ? Weiß irgendwie nicht, wie ich verfahren kann.
Kann mir jemand helfen??
Danke schon einmal für Eure Bemühungen?
Einholung mehrer Löschungsbewilligungen zu einem Recht
- AnjaZ
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Werden die Löschungsunterlagen im Zuge der Abwicklung eines Kaufvertrages angefordert?
Gruß Anja
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Ich habe in Kostengesetze Hartmann 43. Auflage S. 990 /RdNr. 5) Folgendes gefunden:
"B. Entwurfsfertigung
...Jeder Entwurf eines rechtlich selbständigen Vorgangs zählt natürlich gesondert, ohne dass der Notar darauf besonders hinweisen müsste, Hamm JB 99,97 (Kauf und Erbbaurecht nacheinander)."
"B. Entwurfsfertigung
...Jeder Entwurf eines rechtlich selbständigen Vorgangs zählt natürlich gesondert, ohne dass der Notar darauf besonders hinweisen müsste, Hamm JB 99,97 (Kauf und Erbbaurecht nacheinander)."
Gruß Anja
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