Abrechnung Zustimmungserklärung Eigenentwurf

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Knuddel
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#1

05.11.2014, 16:22

Hallo Leute,

ich hab mich hier gerade schon heiß gelesen und geredet und bin immer noch nicht weiter, vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert. Folgendes Problem:

Wir haben einen Nutzungsvertrag beurkundet, in dem sämtliches wirtschaftliches Vermögen auf eine neue gGmbH übertragen wird. Bei dieser Beurkundung war eine Partei nicht anwesend und hat sich vollmachtlos vertreten lassen. Jetzt haben wir für die vertretene Partei die Genehmigung entworfen und die hat sie hier auch unterschrieben. Jetzt die Frage: Wie rechne ich das richtig ab?

Meine Behauptung ist folgende:

hälftiger Wert des Nutzungsvertrages gem. § 98 Abs. 1

Gebühr 1,0 Nrn 24101, 21200 (hier 1,0 wegen § 92 Abs. 2
und für die Unterschriftsbeglaubigung keine zusätzliche Gebühr

:thx schon mal für eure Antworten

LG
nico86
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#2

06.11.2014, 08:16

Den Entwurf kannst du nicht abrechnen, weil der Entwurf der Genehmigung mit der Vollzugsgebühr abgedeckt wird. Die Beglaubigung der Unterschrift ist dann gem. KV-Nr. 25100 nach dem hälftigen Wert abzurechnen.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Knuddel
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#3

07.11.2014, 14:21

Hi nico86,

ich hab aber überhaupt keine Vollzugstätigkeiten. Es ist ja kein Kaufvertrag o.ä. sondern nur ein Nutzungsvertrag. Da wird nur ein Vorkaufsrecht aus dem Vertrag heraus für die Eintragung ins Grundbuch bewilligt.

Unter den Umständen doch vielleich die Entwurfsgebühr abrechnen? :roll:

LG
nico86
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#4

07.11.2014, 14:27

Doch, die Einholung der Genehmigungserklärung ist Vollzugstätigkeit :!: Du hättest, als du den Nutzungsvertrag abgerechnet hast, neben der Beurkundungsgebühr auch noch eine Vollzugsgebühr nach KV-Nr. 22110 ansetzen müssen für die Einholung der Genehmigungserklärung.

Dann wäre der Entwurf der Genehmigungserklärung kostenfrei und es fiele lediglich eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung unter der Genehmigungserklärung nach KV-Nr. 25100 an.

:wink1
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#5

24.11.2014, 14:02

:thx Nico86 für die Antwort :lol: :lol: Hatte Urlaub daher erst jetzt die Reaktion
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