Nachverpfändung

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Tine72
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#1

06.11.2014, 14:15

Hallo :D

Habe folgendes kostenrechtliches Problem:

Vor etwa 6 Monaten haben wir eine Grundschuldbestellung i.H.v. € 150.000,00 beurkundet, die im Grundbuch einer Eigentumswohnung eingetragen wurde.
Nunmehr haben wir im Auftrag der Eigentümer und der Gläubigerin der Grundschuld eine Nachverpfändung hinsichtlich der zur Eigentumswohnung gehörenden
Garage beurkundet (mit ZV-Unterwerfung).

Abrechnen würde ich hier nach KV 21200 eine 1,0 Gebühr.

Kopfzerbrechen bereitet mir aber der Geschäftswert. Muss ich hier tatsächlich den vollen Wert von € 150.000,00 ansetzen? Oder kann ich evtl. einen Teilwert
nehmen? Bei einem Wert von € 150.000,00 ergibt sich eine Gebühr von € 354,00, was mir im Hinblick auf den Umfang der Urkunde recht hoch erscheint.

Vielleicht kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank schonmal
LG Tine
JJ's_Mum
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#2

06.11.2014, 15:07

Bin mir nicht ganz sicher, aber nimmt man dann nicht den Verkehrswert der Garage?
Revisor
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#3

06.11.2014, 15:13

=> § 44 Abs. 1 GNotKG
Tine72
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#4

06.11.2014, 15:43

Vielen Dank, damit ist meine Frage beantwortet :D
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