Hallo, wir haben hier eine generelle Vollmacht (Eheleute, gegenseitig) mit Patienten-und Betreuungsverfügung beurkundet.
Die Eheleute haben als Gesamtberechtigte zwei Nießbrauchsrechte an zwei Objekten.
Können diese zum Aktivvermögen hinzugerechnet werden?
LG hexe-petri
Vollmacht Wert?
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Ja, wie kommt du darauf, das extra zu fragen?
Dass man nach § 98 maximal das halbe Aktivvermögen (je Vollmachtgeber, also nur was den einzelnen Eheleuten gehört) nehmen darf - evtl. auch wegen des Vorsorgecharakters Abschläge davon machen darf, auch wenn es eher einer Generalvollmacht ähnelt (streitig) - und die mit beurkundeten Patienten- und Betreuungsverfügungen im Verhältnis zur Vollmacht gegenstandsverschieden und im Verhältnis untereinander nach GNotKG jetzt gegenstandsgleich sind (und bei Eheleuten natürlich gesondert zu bewerten sind) ist bekannt?
Dass man nach § 98 maximal das halbe Aktivvermögen (je Vollmachtgeber, also nur was den einzelnen Eheleuten gehört) nehmen darf - evtl. auch wegen des Vorsorgecharakters Abschläge davon machen darf, auch wenn es eher einer Generalvollmacht ähnelt (streitig) - und die mit beurkundeten Patienten- und Betreuungsverfügungen im Verhältnis zur Vollmacht gegenstandsverschieden und im Verhältnis untereinander nach GNotKG jetzt gegenstandsgleich sind (und bei Eheleuten natürlich gesondert zu bewerten sind) ist bekannt?
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