Vollmacht Wert?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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hexe-petri
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#1

30.09.2014, 12:14

Hallo, wir haben hier eine generelle Vollmacht (Eheleute, gegenseitig) mit Patienten-und Betreuungsverfügung beurkundet.

Die Eheleute haben als Gesamtberechtigte zwei Nießbrauchsrechte an zwei Objekten.
Können diese zum Aktivvermögen hinzugerechnet werden?

LG hexe-petri
Martin Filzek
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#2

01.10.2014, 12:48

Ja, wie kommt du darauf, das extra zu fragen?

Dass man nach § 98 maximal das halbe Aktivvermögen (je Vollmachtgeber, also nur was den einzelnen Eheleuten gehört) nehmen darf - evtl. auch wegen des Vorsorgecharakters Abschläge davon machen darf, auch wenn es eher einer Generalvollmacht ähnelt (streitig) - und die mit beurkundeten Patienten- und Betreuungsverfügungen im Verhältnis zur Vollmacht gegenstandsverschieden und im Verhältnis untereinander nach GNotKG jetzt gegenstandsgleich sind (und bei Eheleuten natürlich gesondert zu bewerten sind) ist bekannt?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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