habe hier folgenden Fall:
Vor Jahren ein ÜV von Mutter auf Sohn mit Nießbrauch und Rückauflassungsvormerkung, Wert angenommen 200.000,00 €.
Jetzt wird der ÜV dahingehend abgeändert, dass die beiden vorgenannten Rechte gelöscht werden und der Sohn einen Betrag in Höhe von angenommen 100.000,00 € zahlen muss sowie eine monatliche Rente von angenommen 500,00 € bis zum Lebensende (Mutter über 70 Jahre alt). Hinsichtlich der Rentenzahlung unterwirft sich der Sohn der Zwangsvollstreckung.
Jetzt habe ich Probleme mit den Werten bzw. bin mir unsicher, welche ich nehmen soll.
Im Streifzug RN 19 ff ist ja einiges erklärt, aber es bezieht sich immer auf einen Teilwert von x-% vom Wert des zugrundeliegenden Vertrages. Hier habe ich ja aber neue Werte. Muss ich die gegeneinander aufrechnen oder nur die neuen Werte zugrunde legen?
Ich steh auf dem Schlauch!!!
Bitte, bitte helfen!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)