Hallo,
ich hab hier einen GrundstücksKV der eine Vereinbarung enthält, dass abweichend von einem anderen Vertrag, der ebenfalls Bestandteil des KVs ist, die Miete für 3 Monate nicht geschuldet wird.
Wir diskutieren nun darüber, welche Geb. hier fällig wird... Was meint ihr?
Gebühr für Vereinbarung im KV
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Mit den wenigen rätselhaft bleibenden Angaben können Dritte wohl nicht viel anfangen, ohne Genaueres zu wissen über
a) Inhalt des Kaufvertrags
b) Inhalt des erwähnten anderen Vertrages, der ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrags ein soll (was heißt hier Bestandteil: vielleicht ein in derselben Urkunde mit beurkundeter Mietvertrag?, der wäre in jedem Fall gegenstandsverschieden und mit seinem Wert, der sich dann z. B. nach § 99 richtet, hinzuzurechnen - §§ 35 I, 86 II -, und in dem Gesamtwert dieses Mietvertrages könnte die an anderer Stelle erlassene Miete für 3 Monate dann wahrscheinlich enthalten sein).
Aber wie gesagt, das sind alles nur ungefähre Vermutungen, die bei dieser zu vagen Fragestellung als "Meinung" nur möglich sind.
Komplizierte Fälle müsste man umfassend mit dem ganzen teilanonymisierten Urkundeninhalt bekannt geben oder wenn es kein Standardfall der täglichen Praxis ist vielleicht auch professionellen Notarkosten-Dienst-Anbietern zur Entlastung des Notars und seiner Mitarbeiter zur (wegen des damit verbundenen Zeitaufwands leider nur entgeltlich möglichen) Mithilfe bei der Notarkostenberechnung (vgl. z. B. mein Angebot auf der nach meinem Nachnamen benannten Internetseite filzek.de) einsenden.
a) Inhalt des Kaufvertrags
b) Inhalt des erwähnten anderen Vertrages, der ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrags ein soll (was heißt hier Bestandteil: vielleicht ein in derselben Urkunde mit beurkundeter Mietvertrag?, der wäre in jedem Fall gegenstandsverschieden und mit seinem Wert, der sich dann z. B. nach § 99 richtet, hinzuzurechnen - §§ 35 I, 86 II -, und in dem Gesamtwert dieses Mietvertrages könnte die an anderer Stelle erlassene Miete für 3 Monate dann wahrscheinlich enthalten sein).
Aber wie gesagt, das sind alles nur ungefähre Vermutungen, die bei dieser zu vagen Fragestellung als "Meinung" nur möglich sind.
Komplizierte Fälle müsste man umfassend mit dem ganzen teilanonymisierten Urkundeninhalt bekannt geben oder wenn es kein Standardfall der täglichen Praxis ist vielleicht auch professionellen Notarkosten-Dienst-Anbietern zur Entlastung des Notars und seiner Mitarbeiter zur (wegen des damit verbundenen Zeitaufwands leider nur entgeltlich möglichen) Mithilfe bei der Notarkostenberechnung (vgl. z. B. mein Angebot auf der nach meinem Nachnamen benannten Internetseite filzek.de) einsenden.
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