Wert für Tatsachenbescheinigung Anzahl Teilnehmer Tanzfest

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rebru82
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#1

24.07.2014, 11:02

hey Leute,

hab da mal einen - für mich - ungewöhnlichen Fall.

Notar soll zum Tanzfest, bei dem ein Weltrekordversuch gestartet werden soll. Es sollen über 1200 Teilnehmer kommen. Der Notar soll jetzt die Teilnehmer auszählen und in Form einer Tatsachenbescheinigung die Auszählung festhalten.

Welchen Geschäftswert würdet Ihr da sehen? Es ist ja immerhin ein Weltrekordversuch. Dauer der Veranstaltung wird wohl 2 Stunden sein.

Meiner Meinung nach hat die reine Auszählung zwar keinen materiellen Wert, aber 5000 € ist mir zu wenig :wink:
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Martin Filzek
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#2

24.07.2014, 12:40

und mir für diesen Blödsinn entschieden zu viel, würde den Wert auf minus 30 Trilliarden Euro schätzen, um wenigstens einen Weltrekord im niedrigsten Notarkostenwert aller Zeiten aufzustellen. :lol:

Spaß beiseite: Mehr als die als Auffanghilfswert in § 36 GNotKG vorgesehenen 5.000 Euro kann ich mir kaum vorstellen, geringfügige Erhöhungen vielleicht bis zur Verdoppelung wären vielleicht zu rechtfertigen, wenn sich der Veranstalter von dem "Weltrekordversuch" - der ja nur in der Masse, nicht der Klasse der Teilnehmer besteht, weshalb ich "Weltrekordversuch", was ja allgemein für sportliche Höchstleistungen steht, fast als Beleidigung für ehrbare Sportler empfinde - wirtschaftliche Interessen mit dem Ganzen verfolgt und sich durch Presseberichte, Eintrag ins Guiness-Buch der Rekorde oder wie dieses meiner Meinung nach nicht sehr wertvolle Buch heißt, Bekanntheit und Zuspruch für seine Tanzdielen-Einrichtung verspricht. Man muss hier die Leute aber vor ihren eigenen überzogenen Vorstellungen schützen von dem wirtschaftlichen Erfolg solcher Dinge, deswegen würde ich einen 5.000 Euro wesentlich übersteigenden Wert nicht für angemessen halten.

Die genaue Zählerei usw. wird wahrscheinlich mehr als 2 Stunden dauern, insoweit entsteht ja die jetzt wertunabhängige Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, einschließlich An- und Abfahrtzeit, zusätzlich, was hier sicher den größten "Gebührenanteil" an der Sache ausmacht.

Zu überlegen wäre m. E. auch, ob ein Notar sich um diesen Auftrag "reißen" sollte.
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rebru82
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#3

24.07.2014, 12:54

:thx , hab meinem Chef auch angeraten, die Sache nicht zu machen, weil es sich nicht lohnt. Aber er macht es jetzt trotzdem :evil:

Dann hat er halt einen schönen Abend und nebenher die Arbeit :D
[hr]

Liebe Grüße

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Martin Filzek
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#4

24.07.2014, 14:00

Danke für den Dank, ich hatte inzwischen schon befürchtet, Unverständnis zu ernten für die von meinem persönlichen Geschmack geprägte Antwort, da ich "Guiness-Buch-Rekorde" und Massenveranstaltungen leicht hasse ... aber jedem das Seine, es ist ja nichts Verwerfliches, Spaß daran zu haben, möglichst viele Gleichgesinnte für eine bestimmte Tanzrichtung oder um was es da geht, zu treffen, insofern sehe ich das jetzt etwas gelassener. Wirtschaftliche Bedeutung hat die Veranstaltung mit dem "Weltrekord-Versuch" wahrscheinlich ja auch schon dadurch, dass jeder Teilnehmer wahrscheinlich auch so 1 - 2 Bier für ca. 5 Euro trinkt, so dass man so gesehen vielleicht schon auf Werte oberhalb von 5.000 Euro (plus Werbeerfolg, schwer einzuschätzen) kommen kann.
Deinem Chef viel Vergnügen und Spaß und nichts für ungut.

Im früheren Beitrag hatte ich mir noch unterdrückt als P.S. zu schreiben, wieso Weltrekord, hat es nicht bei den Nazis schon größere Volkstanz-Veranstaltungen oder bei der FDJ gegeben als mit nur 1200 Teilnehmern? Aber auch in Woodstock haben sich die Teilnehmer vielleicht gefreut, nicht allein, sondern möglichst viele zu sein.
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