Neufassung der Satzung bei GmbH

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Augustus
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#1

13.06.2014, 16:11

Die Satzung einer GmbH mit einem Stammkapital von 800.000.--€ soll insgesamt neu gefasst werden.
Aus welchem Geschäftswert sind die Gebühren für die Beurkundung des Beschlusses über die Satzungsänderung zu berechnen ?
Jupp03/11

#2

13.06.2014, 16:19

Augustus hat geschrieben:Die Satzung einer GmbH mit einem Stammkapital von 800.000.--€ soll insgesamt neu gefasst werden.
Aus welchem Geschäftswert sind die Gebühren für die Beurkundung des Beschlusses über die Satzungsänderung zu berechnen ?
eigener Vorschlag?
Augustus
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#3

13.06.2014, 16:49

Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 gilt § 105 Abs. 4 Nr. 1 entsprechend. Geschäftswert für den Beschluss wäre dann 1% aus 800.000.--€ = 8.000.--€, mindestens aber 30.000.--€. Richtig ?
Martin Filzek
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#4

14.06.2014, 11:50

Halte ich für völlig richtig.
Vorausgesetzt, das Stammkapital wird nicht verändert, dann käme insoweit ein gegenstandsverschiedener Beschluss in Höhe des Änderungsbetrages hinzu (wobei auch dieser im GNotKG jetzt, anders als früher nach KostO, den Mindestwert von 30.000 Euro hätte).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Jupp03/11

#5

14.06.2014, 11:56

Ich verweise vorsichtig auf Rd 1234 Streifzug.
Martin Filzek
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#6

14.06.2014, 19:37

Leicht merkbare Randnummer, diese 1234.
Im Streifzug war es unter dem riesenlangen (d. h. viele Buchseiten umfassenden) Oberbegriff "Gesellschaftsrecht - Handelsrecht - Registerrecht" schon immer etwas schwer, den Überblick zu behalten, wo gerade Ausführungen zu Beschlüssen, Verträgen, Anmeldungen usw. zu finden sind.
Im konkreten Fall hilft m. E. der Hinweis, dass die genannten Ausführungen unter

V. Gesellschaftsverträge, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern, anfangend Rn. 1181 stehen
- dort dann unter 7. Änderung des Gesellschaftsvertrages (beginnend Rn. 1233, wo es am Anfang heißt:Wird ein bereits notariell beurk. Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft geändert, ..."
Hierauf bezieht sich dann auch nur die nachfolgende Rn. 1234.

Für den Fragefall passende Ausführungen müssten sich unter der Überschrift "Beschlüsse" finden, Teil IV. beginnend Rn. 1052, siehe dort z. B. Rn. 1062, S. 259 oben).
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