Geschäftswert bei einer eidesstattlichen Versicherung

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Reno1972
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#1

05.05.2014, 14:04

Hallo liebe Kollegen,

folgende Eidesstattliche Versicherung wurde bei uns beurkundet:

"Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich in Deutschland an zwei Gesellschaften mit jeweils 50 v. H. beteiligt bin, die jeweils mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und insgesamt mehr als 8 Mio. € p.a. umsetzen. Die Bilanzsumme der Gesellschaften beträgt zusammen mehr als 4 Mio. €.
Im Ausland bin ich an 3 weiteren Gesellschaften beteiligt. Die Mitarbeiterzahl beträgt insgesamt 5 Personen, der Jahresumsatz kumuliert 8 Mio. p.a. und die Bilanzsumme zusammen 8,5 Mio. €. Die gehaltenen Anteile sind nicht mit fremden Rechten belegt bzw. nicht abgetreten."


Was soll ich denn hier für einen Geschäftswert ansetzen??? Der Erklärende ist einer von fünf Gesellschaftern einer deutschen GmbH, die anscheinend irgendwelche Subventionshilfen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt hat; die Vorlage der eV hat die Sächsische Aufbaubank verlangt. Die übrigen Gesellschafter haben ähnliche eVs abgegeben, ein Gesellschafter hat z. B. erklärt, dass er keine Anteile an weiteren Firmen in Deutschland besitzt. Was für einen Wert kann man für dessen eV ansetzen?

Für eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar, ich habe keine Ahnung, was in diesen Fällen die Interessenwerte nach § 36 I sein könnten. Sollte man vom Wert der (m. E. nicht gewährten) Subvention ausgehen?

Hülfe!
ThomasCrown
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#2

06.05.2014, 08:42

Geschäftswertgrundlage dürfte hier die Höhe der Subventionshilfe sein. Davon könntest Du einen Teilwert nehmen. Evtl. 1/5 oder von 1/5 dann einen prozentualen Anteil. Ich würde schauen, welche Gebühren sich jeweils ergeben. Letztendlich könnte dann Dein Chef entscheiden, was er nach § 36 I für angemessen hält.
Beatus ille, qui procul negotiis.
Reno1972
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#3

06.05.2014, 09:17

OK, vielen Dank :smile:
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