Testamentseröffnung/Anfordern Lö-unterl.,Erbschein,GB-Berich

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Stromberg
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#1

19.03.2014, 14:29

Hallo, liebe Helfer,

ich muss mehrere Vorgänge abrechnen und brauche Eure Hilfe:


1. Antrag auf Testamentseröffnung, würde ich abrechnen mit 22124, 20 € (haben nur das handschriftliche Testament an das Gericht eingereicht),
oder ist das praktisch eine Maßnahme i.V. mit dem Erbscheinsantrag?
2. Nach Eröffnung Testament Erbschein, würde ich 23300 nehmen mit 1,0
3. Anfordern Löschungsunterlagen, erhalten mit der THA, die Beglaubigungskosten zu überweisen,
kann ich da eine Treuhandgebühr nehmen mit dem Wert der 60 € Beglaubigungskosten?
4. Löschungsantrag, 24102, 0,5

Bin mir absolut nicht sicher, ob ich für alle 4 Handlungen etwas nehmen darf.

Danke für Eure Mühe und Gruß
Martin Filzek
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#2

20.03.2014, 12:48

1. und 2. lösen zusammen nur ie 1,0-Geb. 23300 aus, wie schon unter 1. vermutet, siehe z. B. Ländernotarkasse (Hrsg.), Leipziger Kostenspiegel, 2013, Teil 19 Rn. 88 in Bemerkungen zum Fall 44.

Frage 3: Ja, vgl. frühere ähnliche Fragen in dieser Abteilung, es entsteht Mindestgebühr 15 Euro.

4.: Bei Entwurf ja, bei bloßer Beglaubigung nur Festgebühr 20 Euro für Beglaubigung KV 25101.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

20.03.2014, 14:09

Danke schön !!
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