KV + Wohnrecht + Übernahme Darlehen

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Lulumaus
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#1

18.03.2014, 14:59

Also wir haben hier einen KV.

Die Eltern verkaufen ihrer Tochter ein Haus.
Es soll aber ein Wohnrecht für die Eltern eingetragen werden auf Lebensdauer des Längstlebenden.
Außerdem bestellt die Tochter an dem Grundstück eine neue Grundschuld. Es wird vereinbart, dass die Eltern die Verbindlichkeiten zahlen. Sollten sie mit 4 Monaten im Rückstand sein erlischt die Vereinbarung über das Wohnrecht. (sprich es ist auflösend bedingt).

Wie rechne ich hier ab? Zieh ich alles zu einem Wert zusammen und rechne dann nach 2100 ab? Wenn ja wie. (Wohnrecht ist klar, nach § 52)
Lulumaus
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#2

19.03.2014, 08:25

Kann mir keiner weiterhelfen? :wink2
Martin Filzek
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#3

20.03.2014, 12:23

Wenn ich nichts übersehe und die Sachverhaltsschilderung alles zur Bewertung Notwendige wiedergibt, könnte gelten:

- Der Kaufvertrag ist nach § 47 zu bewerten, wobei gegenüberzustellen sind und dann von beiden Austauschwerten (vgl. auch § 97 III) der höhere Wert den Wert des
Beurkundungsverfahrensgegenstands Kaufvertrag bildet:
-- Verkehrswert des Grundstücks § 46, zu vergleichen mit
-- Leistungen des Erwerbers (hier Tochter) mit dem Wert des Wohnrechts nach § 52. Für den monatlichen Wert des Wohnrechts müssten hier wohl verglichen werden
der mietvertragübliche Mietpreis der Wohnung und die "Verbindlichkeiten" aus der Grundschuld (ich nehme an, es sind die Darlehensraten und monatliche Tilgung
gemeint? dioese müssten, soweit nicht bekannt, ggf. erfragt werden) und der höhere Wert von beiden bildet dann den dem Verkehrswert des Grundstücks
gegenüberzustellenden Austauschwert i.S.v. § 47 S. 3 u. § 97 III.
- Weiterer, in jedem Fall wegen § 110 Nr. 2 a hinzuzurechnender Beurkundungsverfahrensgegenstand i.S.v. §§ 35 I, 86 II ist die Grundschuldbestellung, wobei fraglich ist, ob insoweit gem. § 94 I auf eine 1,0 Gebühr 21200 abzustellen ist, oder ob nicht wegen der vertraglichen Vereinbarung mit den Eltern zur Übernahme der Verbindlichkeiten eine Bewertung als "Vertrag über die Grundschuldbestellung mit Übernahme der Darlehens- und Tilgungsraten durch einen Vertragspartner" vorliegt, so dass auch für die Grundschuldbestellung die Anwendung von KV 21100 (2,0-Gebühr) durchzuführen ist mit der Folge, dass eine Kontrollberechnung nach § 94 S. 1 für verschiedene Gebührensätze hinsichtlich der Gesamtbeurkundungsgebühr(en) entfällt.

Bei der Einschätzung des Wertes des Wohnungsrechts nach § 52 ist m. E. § 52 Abs. 6 S. 2, wonach wegen der Bedingtheit des Wohnungsrechts ein Wertabschlag zu überlegen wäre, nicht anzuwenden, da ja als Entgelt die Abschlagszahlungen zur aufgenommenen Grundschuld vereinbart sind und dann wohl in jedem Fall - auch bei Erlöschen des Wohnungsrechts - "weiter laufen"(?).

Es würde mich mal interessieren, wer sich solche Vertragsgestaltungen, die ich ziemlich ungewöhnlich finde, ausgedacht hat, und ob andere User Ähnliches schon einmal gesehen haben, wie die Gegenleistungen unter diesen Bedingungen - sofern der Sachverhalt zutreffend zusammengefasst ist und nichts verwechselt wurde - steuerlich auswirken oder dies sogar der Hintergrund war usw. wie auch nähere Angaben zu den Werten (Mietwert, Verkehrswert, Betrag der Grundschuld und der oben wohl als "'Verbindlichkeiten" bezeichneten monatichen Darlehenstilgungs- und Zinsraten) ausfallen.

Etwaige Vollzugs- und Betreuungsgebühren würden sich im Wert gem. §§ 112, 113 nach dem Gesamtwert des Beurkundungsverfahrens §§ 35 I, 86 II richten.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Okudera
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#4

21.03.2014, 06:50

Ohne Steuerberater zu sein, sehe ich zwei Probleme:
Die von der Tochter zu bringende Gegenleistung liegt über dem Verkehrswert des Grundstücks-> schenkungssteuerfreibetrag nur 20.000 Euro

Die Verknüpfung des der zahlungspflichtig mit dem wohnungsrecht könnte als entgeltliche Überlassung des Wohnraums gesehen werden.-> die Tochter müsste Einnahmen aus Vermietung versteuern (=die Zahlungen, die die Eltern leisten)

Ich bin kein Steuerberater, der Sachverhalt zum Darlehen ist auch etwas dünn.
Ich habe da aber auch ein störgefühl
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