Mehrere Urkunden,selbe Registerbescheinigung

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NoFaWi
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#1

20.03.2014, 07:43

Natürlich für jede Urkunde abzurechnen; daran hat sich nichts geändert.
Martin Filzek
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#2

20.03.2014, 12:02

Ja, das ist richtig. Geändert hat sich mit GNotKG gegenüber KostO noch, dass grundsätzlich bei (hier nicht vorliegenden) Einsichten in mehrere Register für eine Bescheinigung alle Registereinsichten je Registerblatt zu gesonderten Bescheinigungs-Gebühren führen.
Die Auslagen für den Abruf aus dem Register (4,50 Euro?) werden im Fragefall insgesamt nur ein mal entstanden sein und sind nur ein mal zu berechnen - wahrscheinlich bei der ersten der mehreren Urkunden (zuzüglich Umsatzsteuer) - theoretisch käme auch ein Verteilen auf die einzelnen Urkunden in Betracht, was vielleicht nur bei verschiedenen Kostenschuldnern der einzelnen Urkunden möglich ist.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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