Treuhandvertrag

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Rubin
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#1

19.03.2014, 13:28

Hallo,
wir haben einen Geschäftsanteilskaufvertrag beurkundet unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anteil erst im
Jahre 2015 übergeht. Gleichzeitig wurde in der gleichen Urkunde eine Treuhandvereinbarung über diesen Anteil mit beurkundet.
Muss diese Treuhandvereinbarung bewertet werden? Weiterhin wurde diese Urkunde in englisch vom Notar vorgelesen und in
deutsch beurkundet (in der Urkunde steht, dass der Notar den Vertrag in englisch vorliest, da ein Beteiligter nicht
der deutschen Sprache mächtig ist). Auf eine schriftliche Übersetzung wurde verzichtet. Bekommen wir die
Gebühr für die fremde Sprache? :thx
ThomasCrown
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#2

19.03.2014, 17:33

Schalömchen,

die Gebühr 26001 fällt gem. Streifzug 898 u.a. an, wenn "der Notar das Protokoll selbst in der fremden Sprache beurkundet oder übersetzt ."

Zur anderen Frage bitte noch näher ausführen, wie die zwei Vereinbarungen zueinander stehen.

VG
Beatus ille, qui procul negotiis.
Rubin
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#3

19.03.2014, 22:12

Danke für die Antwort. Habe die Abrechnung mit meinem Chef geklärt.
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