Hallo, haben hier eine Grundschuld mit ZV (über 80.700,00 €) beurkundet, worin
gleichzeitig auch der Antrag des Eigentümers auf Namensberichtigung
enthalten ist (Vornamen des Eigentümers sind nicht richtig im Grundbuch eingetragen).
Wert der Grundschuld 80.700,00 € (§§ 97, 53)
KV Nr. 21200 - 1,0 = 246,00 €
Wert für die Namensberichtigung 5.000,00 € (§§ 36 Abs. 1, 46)
KV Nr. 21201 - 0,5 aber Mindestgebühr 30,00 €
Ist es unter Beachtung von § 94 Abs. 1 richtig, wenn ich
eine 1,0 nach dem Wert von insgesamt 85.700,00 € berechne?
(getrennte Berechnung wäre ja höher)
Hexe-Petri
Grundschuldbestellung mit Antrag Namensberichtigung
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Ja.
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