Verteilung der Festgebühr KV-Nr. 22124

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Jupp03/11

#1

23.02.2014, 14:40

Muss die vorbezeichnete Festgebühr aufgeteilt werden, wenn an die gleiche Notarin zwei Urkunden versandt werden, es aber zwei verschiedene Rechnungsschuldner gibt?
Beide Urkunden hat der selbe Auftraggeber unterzeichnet.
Einmal ist eine GmbH Rechnungsschuldnerin für eine HR-Anmeldung,
einmal eine KG für HR-Vollmacht.

Ich habe dazu in den gängigen Kostenbüchern nichts gefunden.
Wäre für eine Antwort dankbar.
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

23.02.2014, 16:35

Da bin ich mir nahezu hundertprozentig sicher, dass eine Aufteilung der speziellen Vollzugsgebühr 22124 nicht möglich ist, denn die Vollzugsgebühr entsteht für zwei verschiedene zugrundeliegende Angelegenheiten (zwei u.-begl. Urkunden) je Urkunde und irgendeine Regelung wie § 109 z. B. über gegenstandsgleiche Urkunden (die ja ohnehin nicht vorliegen) besteht für den Bereich der Vollzugsgebühren ja nicht.
M. E. - und ich denke, dass wird auch niemand anders sehen - sind daher je Urkunde pro Versand 20 Euro Festgebühr separat zu berechnen und es kommt nicht darauf an, dass das zufällig vielleicht in einem gemeinsamen Briefumschlag und / oder einem für beide Urkunden nur ein mal gefertigten Übersendungsschreiben geschieht (durch den sich nur die Auslagen für Porto verringern würden, sofern man nicht von den auch je Angelegenheit gesondert zu errechnenden Pauschalen 32005 Gebrauch macht. Berechnungsgrundlage für diese Pauschale dürften dann jeweils die U.-Begl.-gebühr plus die 20 Euro Festgebühr sein.).

In den gängigen Kostenbüchern wird wahrscheinlich deshalb nichts dazu stehen, weil es da auch ohne weiteres so vorausgesetzt wird und vielleicht niemand die Idee hatte, dass es jemand anders sehen könnte.
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