Vorzeitige Beendigung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Bueromieze
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#1

04.02.2014, 16:46

Hallo Zusammen,

haben Entwürfe vom einem Erbscheinsantrag, einer Rückforderungserklärung und einem Rückübertragungsvertrag gefertigt. Nun hat die Mandantin gesagt, dass sie lieber einen Notar an ihrem Wohnort beauftragen will und das Mandat hier beendet.

Chef will nun natürlich die Entwürfe abrechnen.

Er hat sie zwei mal persönlich und telefonisch beraten.

Heute sollten die Entwürfe zu ihr rausgehen und nun hat sie heute angerufen, also sie hatten noch keinen der vorgenannten Entwürfe vorliegen.

Meine Frage ist. Wo befinde ich mich nun bei der vorzeitigen Beendigung? Entwürfe hat die Mandantin ja nicht erhalten.

Danke für eine Antwort

LG
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Manfred Fisch
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#2

04.02.2014, 16:53

Beratungsgebühr (0,3 bis 1,0) gem. KV 24200 bzw. bei den einseitigen Erklärungen 0,3 bis 0,5 gem. KV 24201 (falls getrennte Berechnung günstiger, ansonsten aus Gesamtwert nur die KV 24200)
Bueromieze
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#3

07.02.2014, 08:39

Danke schön, habe es nun so abgerechnet und auch verglichen
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