Guten Morgen,
bin mir nicht sicher bei der Abrechnung einer Erbschaftsausschlagung mit Entwurf.
Ausgeschlagen hat Herr XY. Infolge seiner Ausschlagung haben seine beiden Kinder auch ausgeschlagen, und zwar für sich und auch für die minderjährigen Kinder. Nachlass ist überschuldet.
Die Ausschlagung erfolgte an zwei Tagen auf einer Urkunde.
Ich würde die erste Unterschriftsbeglaubigung wie folgt abrechnen:
KV 24102 iVm § 92 (Wert: 0,00) 0,5 30,00 €
Wie rechne ich die zweite Beglaubigung ab?
Nach KV 25100?
Erbschaftsausschlagung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 30.09.2013, 08:31
- Beruf: Notarfachwirtin
- Wohnort: NRW
Richtig. Die zweite Unterschrift auf derselben Urkunde wird als Unterschriftsbeglaubigung abgerechnet und auch so in die Urkundenrolle eingetragen.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 645
- Registriert: 19.05.2006, 17:45
- Beruf: Notarfachwirt
- Software: Andere
- Wohnort: Reichelsheim
Für die zweite:
0,2 KV 25100 - Wert: 0 € - Gebühr 20 €
0,2 KV 25100 - Wert: 0 € - Gebühr 20 €
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
im Himmel kenn ich eh keinen!