Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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renotante
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#21
18.11.2013, 17:42
mmh, hab da auch noch mal ne frage:
wir haben ne vorsorgevollmacht und patientenverfügung in einer urkunde gemacht nebst betreuungsverfügung. eheleute setzen ihren sohn bzw. die schwiegertochter ein
dann gibts ne 1,0 nach 21200 einmal nach dem wert des halben vermögens der eheleute + 2 x 5.000,00 euro? habe ich das jetzt richtig verstanden?
oder ist das mit den 2 x 5.000 nur, wenn sich die eheleute erst gegenseitig einsetzen und danach den sohn und schwiegertochter?
vielen dank im voraus.
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Martin Filzek
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#22
19.11.2013, 13:29
Da 2 verschiedene Personen die "Eheleute" bilden sind ihre Betreuungs- und/oder Patientenverfügungen in jedem Fall gegenstandsverschieden und auch bei "gegenseitiger" Bevollmächtigung (ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne eines Austauschvertrages nach § 97 III GNotKG ist das ja nicht, schon deswegen, weil es kein gegenseitiger Vertrag ist, sondern zwei einseitige Erklärungen) ist 2 x 5.000 Euro i.d.R. der Wert (im Einzelfall kann bei überdurchschnittlichem Reichtum auch ein höherer Wert als je 5.000 Euro in Frage kommen, Details der Schätzung nach § 36 II u. III GNotKG streitig).
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renotante
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