erteilung einer neuen vollstreckbaren ausfertigung einer GS

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Helga60
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#1

13.10.2013, 15:02

ich soll eine neue vollstreckbare ausfertigung einer grundschuld für die Bank (Gläubigerin)
erstellen und an diese mit Kostenrechnung weiterleiten.

beim text wollte ich schreiben ... wird hiermit zum dritten Male ausgefertigt und der ...
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Bei den Kosten weis ich nicht so recht was ich hier in rechnung stellen kann.
Es war eine Grundschuldbestellung zu kosto. zeiten.
Wäre nicht schlecht wenn ihr mir Eure Meinung dazu sagt.

LG Helga
Jupp03/11

#2

13.10.2013, 15:04

Was ist denn mit der alten vollstreckbaren Ausfertigung?
Helga60
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#3

13.10.2013, 20:25

die alte ausfertigung ist versehentlich bei der bank vernichtet worden
Vanilla-Blau
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#4

13.10.2013, 21:25

Eine weitere Ausfertigung darf nicht so ohne weiteres erstellt werden. So aus dem Kopf weiß ich derzeit, dass es da eine Gesetzesänderung gegeben hat. Ich muss aber noch mal nachsehen. Vor der Gesetzesänderung war es so dass der Notar einen Beschluss vom Amtsgericht benötigte.
Bzgl. der Koten würde ich - wenn der Auftrag nach dem 01.08. erteilt wurde - nach GNotKG abrechnen.
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