Ich bin mir wertmässig nicht sicher. Ich habe eine eidesstattliche Versicherung mit Erbscheinsantrag,
kein Grundbesitz vorhanden, Nachlass überschuldet.
Ich wollte jetzt als Geschäftswert null nehmen und die 0,1 Gebühr mit 15,00 € annehmen.
Oder würdet ihr hier wie bei einer Erbausschlagung falls Zusammensetzung unklar ist als
wert 5.000,00 € nehmen. vielleicht habt ihr dies ja schon gehabt und könnt mir einen tipp geben
LG Helga
eidesst.Versicherung/Erbscheinsantrag/Nachlass überschuldet
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Hatte ich noch nicht. Wieso beantragt man denn einen Erbschein, wenn der Nachlass überschuldet ist. Schlägt man dann nicht das Erbe aus? Na egal... Du schreibst einmal, dass der Nachlass überschuldet ist und einmal, dass die Zusammensetzung unklar ist. Wenn der Nachlass überschuldet ist, würde ich als Geschäftswert 0,00 € gem. § 40 angeben. Sollte der Nachlass nicht überschuldet sein, werden die Erben doch wohl angeben können, wie hoch der Nachlass in etwa ist. Dann auch § 40.