Löschung Rückauflassungsvormerkung/Geschäftswert?

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birgitsabina
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#1

13.09.2013, 15:24

Der Berechtigte einer Rückauflassungsvormerkung ist verstorben und gemäß Erbschein beerbt worden von seiner Ehefrau. In dem zugrundeliegenden Vertrag zwischen den Parteien - in dem die Vormerkungen für den Verstorbenen bestellt worden sind, ist bestimmt, dass die Rückauflassungsvormerkung im Falle des Todes auf die Erben übergeht.

Die Erbin (Ehefrau) hat nunmehr die Löschung bewilligt und die Eigentümer (Kinder) haben die Löschung beantragt.

Nach welchen Geschäftswert würde
entsprechend §§ 119, 97 GNotKG
Nummer 24102 (0,5 Gebühr)
eine Berechnung erfolgen?

Ist hierbei die Bewertung des belasteten Grundbesitzes aus dem seinerzeit zugrundeliegenden Übertragungsvertrag maßgebend oder muss der Grundbesitz aktuell bewertet werden entsprechend den Unterlagen des zuständigen Steuerberaters?

Vielen Dank im voraus. :D
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Jana47
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#2

13.09.2013, 15:58

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der aktuelle Wert - viell. sogar zum Tag des Erbfalls? - für die Wertberechnung zugrundegelegt werden muss. Etwas Konkretes zum Zeitpunkt finde ich in § 51 GNotKG zwar nicht, aber mir erscheint die Annahme des aktuellen Wertes logisch (auch, wenn ich mir z.B. die Regelung zu Dienstbarkeiten in § 52 Abs. 6 Satz 2 anschaue).
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