Im Grundbuch eingetragene Erbengemeinschaft überträgt im Wege der Erbauseinandersetzung
den eingetragenen Grundbesitz auf ein Mitglied der Erbengemeinschaft und dessen Ehemann zu je 1/2 Anteil. Belastungsvollmacht im Vertrag.
Verkehrswert des Hausgrundstücks 50.000,00 €
Abzug Kosten der Grabumrandung. 5.500,00 €
zu zahlender Kaufpreis insgesamt. 43.500,00 €
2,0 Gebühr mindestens 120,00 €
KV-Nr. 21100
Ich wollte nun 97 Abs. 1 angeben (Wert der ganzen Erbschaft,
kein Austauschvertrag)
38 S. 2. (kein Schuldenabzug)
46 Abs. 1. (Grundbesitz, Verkehrswert)
109 Abs. 1 Nr. 1c). (Belastungsvollmacht)
Als Geschäftswert. 50.000,00 € (Verkehrswert) plus 43.500,00. € (Zahlungsverpflichtung, gegenstandsverschieden da kein Austauschvertrag) = 93.500,00 €
Liege ich da richtig? Meine Kollegin meint, dass ich hier nur 50.000,00 € als Geschäftswert nehmen
darf.
Was meint Ihr? Wenn ich richtig liege würdet Ihr auch die oben angeführten Paragr. in der Kostenberechnung angeben?
Lg Helga
erbauseinandersetzungsvertrag, KP u. Belastungsvollmacht
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Ich würde mich der Auffassung deiner Kollegin anschließen.
Wenn mehrere Mitglieder der Erbengem. auf einen Miterben und dessen Ehegatten genau einen Gegenstand übertragen, weshalb soll dann in derselben Urkunde eine "Erbauseinandersetzung" mit beurkundet sein und besonders bewertet werden?
Wenn mehrere Mitglieder der Erbengem. auf einen Miterben und dessen Ehegatten genau einen Gegenstand übertragen, weshalb soll dann in derselben Urkunde eine "Erbauseinandersetzung" mit beurkundet sein und besonders bewertet werden?
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