Hallo, ich brauche Eure Hilfe...
...ich muss folgende Urkunde abrechnen: Der Sohn verpflichtet sich, an seine Mutter monatlich einen Betrag X zu zahlen. Im Gegenzuge erklärt die Mutter die Löschungsbewilligung bezügl. das zu ihren Gunsten eingetragenen Nießbrauchsrecht.
Die beiden einzelnen Werte konnnte ich mit Hilfe unseres Notars ermitteln. Was wir nicht wissen ist, ob die Werte zusammengerechnet werden müssen oder ob nur der höhere Wert zugrunde gelegt werden darf.
Vielen Dank und LG
Zahlungsverpfl. Sohn u. im Gegenzuge LB Nießbrauch Mutter
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Ist mE ein Austausch nach 97 Abs. 3 GNotKG, also nur der höhere Wert.
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