Löschung einer Sicherungshypothek

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Himmelskoerper

#1

04.09.2013, 16:53

Hallo.
Nun habe ich den Salat. Ich sage seit Wochen, dass wir uns hier ums neue GNotKG kümmern sollen (Fortbildung, Literatur etc.), aber nichts ist passiert. :evil: Jetzt komme ich heute aus dem Urlaub und was liegt auf meinem Tisch…. Vier Unterschriftsbeglaubigung wegen Löschungsbewilligungen einer Sicherungshypothek im Grundbuch. Und wer darf jetzt rausbekommen, welche Gebühren entstehen (OHNE LITERATUR!!!), na klar ich… :oops: :cry:

Bitte helft mit! DANKE schon mal!! :thx

Entwurf mit anschließender Unterschriftsbeglaubigung und Vollzug des Geschäftes. Folgende Gebühren???

24102 Beglaubigung
22110 Vollzug
Dokumentenpauschale nach 32001
Postentgelte nach 32005..

Ich bin echt überfragt!!! :oops:

DANKE für Eure Hilfe!
:thx
Benutzeravatar
Jana47
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 28.08.2013, 11:16
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: TriNotar
Wohnort: NRW

#2

04.09.2013, 17:07

Es wurde also die Löschungsbewilligung entworfen und 4 Personen, die gleichzeitig da waren, haben unterzeichnet (sprich: eine Urkunde)?

24102 Entwurfsgebühr 0,5 würde ich auch nehmen.
Aber Vollzugsgebühr nach 22110 dürfte meines Erachtens nicht anfallen, auch keine andere Vollzugsgebühr wegen Vorbm. in 2.4 :
"(4)... Durch die Gebühren dieses Abschnitts werden auch abgegolten
1. die Übermittlung von Anträgen und Erklärungen an ein Gericht oder eine Behörde..."

Dokumentenpauschale würde ich auch nach 32001 ansetzen.
Benutzeravatar
Sarah84
Forenfachkraft
Beiträge: 192
Registriert: 04.09.2013, 15:42
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

04.09.2013, 17:24

Ich würde genauso abrechnen, wie @Jana47 es oben ausgeführt hat!
Himmelskoerper

#4

09.09.2013, 14:16

Hallo.
Ich wollte mich nur kurz bei Euch für die Antworten bedanken.
Bin vor lauter Stress erst jetzt dazu gekommen, mich hier zu melden.

:thx
Antworten