Huhu,
scheinbar quäle ich mich momentan mit den blödesten Sachen im GNotKG, hab hier unter einer HR-Anmeldung die Ubeglaubigung gemacht. Hier tritt ein Kommanditist aus und übergibt seinen Anteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge einem anderem Kommanditisten, sodass sich seine Einlage um 30.000,00 € erhöht und das wird auch angemeldet. Nehme ich dann als Wert die 30.000,00 € oder die neue Kommanditeinlage von insgesamt dann 75000 €, die der Kommandist der bleibt jetzt hat? § 105 Abs. 1 Nr. 6 oder 7?
Geschäftswert HR-Anmeldung Kommanditist Sonderrechtsnachfolg
Hallo Plumbum!
M. E. beträgt der Geschäftswert 30.000,00 € nach § 105 Abs. 1 Nr. 6 Hs 2.: Ist ein Kommanditist als Nachfolger eines anderen Kommanditisten ..... einzutragen, ist die einfache Kommanditeinlage maßgebend.
M. E. beträgt der Geschäftswert 30.000,00 € nach § 105 Abs. 1 Nr. 6 Hs 2.: Ist ein Kommanditist als Nachfolger eines anderen Kommanditisten ..... einzutragen, ist die einfache Kommanditeinlage maßgebend.
- Plumbum
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- Registriert: 12.04.2007, 20:59
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Huhu Schwester!!
vielen Dank ich hab mich jetzt auch durchgewurschelt und bin auch dazu gekommen die Kommanditeinlage zu nehmen, die übertragen wird, da es sich um eine Sonderrechtsnachfolge handelt, ist Eintritt und Austritt nicht gesondert zu bewerten, sondern die einfach Kommanditeinlage! So habe ich es den Büchern entnommen, aber das ganze machte mich schon ein wenig wahnsinnig
vielen Dank ich hab mich jetzt auch durchgewurschelt und bin auch dazu gekommen die Kommanditeinlage zu nehmen, die übertragen wird, da es sich um eine Sonderrechtsnachfolge handelt, ist Eintritt und Austritt nicht gesondert zu bewerten, sondern die einfach Kommanditeinlage! So habe ich es den Büchern entnommen, aber das ganze machte mich schon ein wenig wahnsinnig
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)