Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung GNotKG

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StillesWasser
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#1

30.08.2013, 14:53

Hallo,

sitze hier und lese -soweit Lesematerial vorhanden-, leider so gut wie nichts .....

Wenn ich jetzt eine Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung habe, wie berechne ich das??
Ich bin total verwirrt :shock:

1,0 Beurkundungsverfahrensgebühr nach 21200 GNotKG KV vom halben Geschäftswert, soweit klar,
aber was mache ich mit der Gebühr für die Betreuungsverfügung? Wird sie separat berechnet oder
angerechnet? Ich stehe echt auf dem Schlauch.
Ich lese gerade, Vollmacht und/oder Betreuungsverfügung, Patientenverfügung sind nach § 110 Nr. 3 verschiedene Gegenstände.
Berechne ich dann nach § 36 (2) (Normalfall 5.000,00 €) nach Nr. 24101 60,00 € ?????, ist aber doch kein selbständiger Entwurf,
oder rechne ich die 5.000,00 € zu meinem zu berechnenden Aktivvermögen gem. § 35 GNotKG!

Bitte, erlöst mich sonst platz mir gleich der Kopf :motz

Danke im Voraus :thx

I need help,
Jupp03/11

#2

30.08.2013, 15:02

Einfach mal beim richtigen Themenbereich nachsehen.

Bitte verschieben.
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#3

30.08.2013, 15:08

nämlich hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11 ... %C3%BCgung
Suche nach dem Stichwort "Betreuungsverfügung" hätte dir schon geholfen!
StillesWasser
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#4

02.09.2013, 09:10

:thx Jupp 03/11 habe sofort heute morgen nachgelesen! :huepf
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